Bürotätigkeit als Kleinunternehmer -> Verdacht auf Scheinselbsständigkeit?
Hallo,
ich bin zur Zeit Student und arbeite nebenbei in einer Anwaktskanzlei als Hilfskraft. Meine AUfgaben bestehen insbesondere im Einpflegen von Daten und ähnlichen "leichten Tätigkeiten". Ich habe jetzt ein Gewerbe angemeldet, also dann ein Kleinunternehmen ohne UST-Ausweisung. Ich werde unter dem EST-Freibetrag bleiben. Meine Arbeitszeit kann ich mir frei einteilen aber da ich nur in dieser Kanzlei arbeite gehe ich nun davon aus, dass Scheinselbsständigkeit vorliegt. Steuerlich dürfte mir ja nicht viel passieren solange ich unter dem Freibetrag bleibe aber wie siehts denn mit der Rentenversicherung aus? Bin ich dazu verpflichtet?
Was kann/ sollte ich in meiner Situation tun um nicht später ein böses Erwachen zu erleben?
Bin für jeden Tipp dankbar!
Gruß
4 Antworten
Steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich wird die sog. Scheinselbstständigkeit unterschiedlich beurteilt. Es ist durchaus möglich, dass das Finanzamt eine unternehmerische Tätigkeit anerkennt, während die Krankenkasse von einer unselbstständigen Tätigkeit ausgeht (umgekehrt ist es allerdings kaum denkbar).
Steuerlich ist das besonders für die Haftung für die (Lohn-)Steuer von Bedeutung bzw. für die Frage, ob nicht ein Minijob mit den entsprechenden AG-Verpflichtungen vorliegt.
Liegt Scheinselbstständigkeit vor, entstehen sozialversicherungsrechtlich die gleichen Folgen, wie bei einem normalen Arbeitnehmer : AG und AN tragen die SV-Beiträge je zur Hälfte.
Ich würde nicht darauf bauen, dass weder FiA noch KK davon erfahren, sondern die Angelegenheit mit dem Auftraggeber besprechen.
Super geantwortet. DH!
In der Rentenversicherung könntest du auch nach § 2 Nr. 9 SGB VI als selbständig Tätiger beurteilt werden. Dies bedeutet, dass du versicherungspflichtig bist und Beiträge zahlen must. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.
Scheinselbstständigkeit ist erst ein Problem, wenn du nach längerer Zeit immer nur noch für einen Kunden arbeitest bzw. deine Arbeitskraft nur einem Arbeitgeber zur Verfügung stellst. Wenn jemand sich selbstständig macht, ist es häufig ganz normal, dass man innerhalb der ersten 1-2 Jahre erstmal nur einen Kunden hat. Ich würde mir da nicht so die Panik machen.
Falsch. Die Beurteilung wird anhand der Gesamtumstände vorgenommen. Ist absehbar oder auch nur zu erwarten, dass eine Ausweitung der Tätigkeit nicht möglich oder nicht vorgesehen ist, liegt von Anfang an Scheinselbstständigkeit vor.
ich würde dir erst mal zustimmen:
- Weisungsgebundenheit
- Arbeitszeit kannst du dir zwar frei einteilen, aber immer nur innerhalb der Zeiten, wo dir der Chef die Tür aufmacht...
- "1" Arbeitgeber, wobei ich nicht weiß, wie lange dieser "1" Arbeitgeber so durchgehen kann. Aber du hast ja auch gar nicht vor, für mehrere zu arbeiten, oder? ....
Wenn hier keiner was Genaues weiß, was ja noch gar nicht abzusehen ist, würde ich bei der Rentenversicherug anrufen. Eventuell rufst du "für einen Mandanten" an, dessen Frage du nicht aus dem Stehgreif beantworten kannst, falls dein Name nicht fallen soll...
^^