Ist die Forderung von der Berufsgenossenschaft rechtens?

2 Antworten

 Ich hatte mich bis jetzt nicht um eine Berufsgenossenschaft gekümmert, ...

Das war schon mal ein Fehler, denn völlig unabhängig davon, ob Du Mitarbeiter hast, oder es für Deine Branche keine Unternehmerpflichtversicherung gibt: Grundsätzlich ist jedes gewerbliche Unternehmen per Gesetz Pflichtmitglied in der zuständigen BG. Und der Unternehmer verpflichtet sein Unternehmen bei der BG anzumelden.

Das war Dein erster Fehler, dass Du das unterlassen hast.

Und in der für Deine Branche zuständigen BG Verkehr gibt es (als eine der wenigen BGen) noch eine Unternehmerpflichtversicherung Kraft Satzung.

Siehe auch https://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaft-beitrag/mitgliedschaft/pflichtversicherung/unternehmerversicherung

Da es eine Pflichtversicherung ist, ist Deine Zustimmung unerheblich. Ob Du die Höhe des Beitrags beeinflussen kannst, weis ich nicht, dafür kenne ich die Regelungen der BG Verkehr zu wenig. Da musst Du Dich auf der Seite der BG Verkehr selber Schlau machen.

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Unternehmer selbst ist jedoch in der Regel nicht versichert. Für Unternehmer einiger Branchen gibt es Ausnahmen von dieser Regel, sie sind kraft Gesetz oder kraft Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers versichert. Ein Beispiel sind Unternehmer, für die die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft der zuständige Unfallversicherungsträger ist.

https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenliche-Absicherung/Berufsgenossenschaft/Berufsgenossenschaft-Versicherungspflicht-fuer-Unternehmer-ohne-Angest.html