UstID. Kleinunternehmen - Umsatzsteuervoranmeldungen?

6 Antworten

Ich habe auch eine Ust.ID und bin kleinunternehmer und führe keine Umsatzsteuer monatlich aus ...-zur Info! VERKAUFST du denn ins Ausland? - Dann bist du zu 100% dazu verpflichtet eine Regelbesteuerung monatlich abzuführen/geltend zu machen. Ein Einkauf im Ausland (EU) ist meines Wissens nicht steuerlich abhängig- du darfst (meist eben mit Ust-ID) einkaufen uns den vollen Betrag als Ausgabe ´verbuchen´... ABER korrigiert mich, wenn ich falsch liege...

Hast du innergemeinschaftliche Erwerbe, beziehst du Waren aus der EU? Nur dann kannst du der Erwerbsbesteuerung unterliegen und musst bei Verwendung der USt-Id die Umsatzsteuer auch anmelden und abführen. Wenn das auf dich nicht zutrifft, dann lass dich nicht verrückt machen.
Wozu hast du eine USt-Id beantragt und hast du keinen Steuerberater, der dich dazu berät?

Steht doch drin, weil du eine USt-IdNr. hast und dadurch zur Voranmeldung verpflichtet bist.

Am besten klärst du das Thema aber ausführlich mit einem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt.

Wäre das Finanzamt nicht schon lange auf mich zugekommen, wenn ich es über ein Jahr nicht mache. Meine Umsatzsteuervoranmeldung wäre ja dann leer, da ich keine abführe.

Hallo HelgoLas,

das Finanzamt geht davon aus, dass du dich mit den gesetzlichen Regelungen auskennst und deinen Verpflichtungen nachkommst.

Setze dich mit deinem Finanzamt in Verbindung und kläre diese Sache ab.

Erwerbsbesteuerung nur, wenn du VERKAUFST ins Ausland...

Auszug:

Frage: Brauche ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer („USt-IdNr.“)?

Antwort: Jain. Bei Lieferungen und Leistungen aus und in Drittländer (siehe unten) spielt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Rolle. Sie brauchen die USt-IdNr. nur für bestimmte Geschäfte innerhalb der EU. Mit Ihrer USt-IdNr. beweisen Sie gegenüber EU-Geschäftspartnern Ihren Unternehmer-Status. Nur so kann die komplizierte Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitenden Geschäften korrekt abgewickelt werden. Immerhin:

Wareneinkäufe in anderen EU-Ländern können Sie wie eine Privatperson auch ohne USt-IdNr. erledigen.

Auch Dienstleistungen bekommen Sie oft ohne Nachweis einer USt-IdNr.: Der Dienstleister stellt Ihnen dann die Umsatzsteuer des Herkunftslandes in Rechnung und Sie setzen den gesamten Rechnungsbetrag als Betriebsausgabe an.

Besteht ein Dienstleister aus einem anderen EU-Land auf der korrekten Anwendung der EU-Umsatzsteuervorschriften, brauchen beide Seiten eine USt-IdNr. (Mehr dazu weiter unten bei der Frage zum „Reverse Charge“-Verfahren.)

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Auf jeden Fall unverzichtbar ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie selbst Waren und Dienstleistungen an Unternehmer in andere EU-Länder (= B2B) verkaufen wollen:Die gute Nachricht vorweg: Umsätze mit Kunden in anderen EU-Ländern werden bei der Ermittlung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenzen nicht berücksichtigt!Die schlechte Nachricht gleich hinterher: Mit dem Antrag auf Vergabe der USt-IdNr. unterliegen Sie als Kleinunternehmer automatisch der „Erwerbsbesteuerung“. Damit entfällt die Befreiung von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung! Als Existenzgründer sind Sie damit trotz Kleinunternehmerregelung in den beiden ersten Jahren zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Danach sind in der Regel vierteljährliche Voranmeldungen fällig.