Kleinunternehmen Freibetrag bis ca. 8000 . Was wenn ich das Nebenher mache und einen Hauptverdienst mit meinem Job habe der darüber kommt.€?

5 Antworten

Das hat alles eigentlich gar nichts miteinander zu tun.

"Kleinunternehmer" bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Da beträgt der Wert 17.500€ Umsatz pro Jahr und bedeutet, dass Du keine Umsatzsteuer abführen musst, wenn DU darunter liegst.

Der Freibetrag von ca. 8.000€ den du wahrshenilich meinst, ist der steuerliche Freibetrag bei der Einkommensteuer für die Summe aller deiner Einkünfte. Diesen Betrag kannst Du jedes Jahr steuerfrei verdienen. Alles was darüber hinaus geht, wird versteuert. Dabei ist es unerheblich, woher das Geld stammt, denn alles wird zusammengerechnet.

Wenn Du also 5.000€ mit deinem Unternehmen machst, nochmal 6.000€ mit deiner Haupttätigkeit und nichmal 7.000€ aus einer Mietwohnung bekommst, dann stehen in Deiner Steuererklärung 18.000 € gesamt und davon bleiben ungefähr 8.000€ steuerfrei, denn das ist das steuerfreie Existenzminimum.

Auf deinen Netto Lohn rechnest du deinen Kleinunternehmer Gewinn. Z.B. Lohn Jährlich: 24.000,00 Euro netto. + Kleinunternehmer Gewinn: 4.000,00 Euro = 28.000,00 Euro. Die 28.000,00 Euro dann in den Ekst. Rechner geben und dann siehst du wie viel du Ekst. zahlen darfst für den Kleinunternehmer.

Umsatzsteuer zahlst du ja nicht, da du ja unter einem Umsatz von 17.499,00 Euro z.B. bist als Kleinunternehmer. Wärst du darüber würdest also 17.500,00 würdest du Umsatsteuerpflichtig werden und vom Kleinunternehmer zum Einzelunternehmer werden.

was ist ein Kleinunternehmen? gibt es nicht .....

in der Umsatzsteuer gibt es eine Freigrenze mit 17.500 €, bis zu der die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.

in der Einkommensteuer werden SÄMTLICHE Einkunftsarten zusammengezählt. Also dein Hauptjob UND der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Hierauf ist Einkommenstueer zu bezahlen ...

byhteway: der von dir angesprochene Freibetrag heißt Grundfreibetrag und beträgt in 2016 8.652 € und ab 2017 8.820 €. dieser gilt aber pro Steuerpflichten nur EINMAL ...

Der Begriff des Kleinunternehmers resultiert aus der Umsatzsteuer und hat mit deinem, vermutlich angestellten- Hauptverdienst, nichts zu tun.

Bitte die Regelungen des § 19 UStG lesen.

für die mwst schon, aber du zahlst auf jeden fall für alles EKsteuern

das wird einfach addiert, sobald du zusammen über 8 bist, zahlst du steuern