Broker zahlt doppelt aus?

3 Antworten

Natürlich bist du dazu verpflichtet, wenn er dich auffordert.

Ja, du bist verpflichtet den Betrag zurück zu zahlen.

Alles andere wäre unrechtmäßige Bereicherung.

Weigerst du dich, kann der Broker es zivielrechtlich einklagen und danach warst du dann wohl dort Kunde, da er dir die Geschäftsbeziehung kündigt.

Das wird letztlich nicht passieren. Selbst wenn, dann fehlt im System der Betrag an anderer Stelle, wo sich garantiert jemand melden wird.