Brille nach Arbeitsunfall ersetzen
guten abend meine lieben, ich hatte vor kurzem einen arbeitsunfall, dabei ging unter anderem meine brille kaputt (rahmen verbogen/verzogen, ein glas weg). es handelt sich bei der defekten brille um ein gestell mit geringer zuzahlung, unter 50 euro soweit ich mich erinnere. ich vermute sie kann nicht repariert werden, da die brille u.a. verschiedene kratzer am kunststoffrahmen hat und dieser auch ziemlich verbogen ist. bis zu welchem preis kann ich mir jetzt eine neue brille auswählen oder muss es gar das gleiche modell sein? ich wollte mir demnächst eh eine neue bzw einen ersatz zulegen, doch sollte es kein kassenmodell mehr sein - würde die BG auch bei einem gestell welches bspw 150 euro kostet zahlen oder muss ich die differenz zum vorigen modell selbst tragen? gibt es eine obergrenze? ich will ja keine luxusdesignerbrille, aber kein kassengestell.... danke für eure antworten....!
5 Antworten
Es kommt drauf an was du unter einem Arbeitsunfall verstehst.
Sollte die Brille bei der Ausübung deiner Tätigkeit beschädigt worden sein, (ohne Personenschaden) dann solltest du auf dem Schaden sitzen bleiben.
Kam es stattdessen zu einem richtigen Arbeitsunfall mit Personenschaden, (z.B … dir ist ein Span ins Auge geflogen, dadurch wurden die Brille und das Auge verletzt)
Dann beteiligt sich in der Tat die BG an den Kosten. In solchen Fällen entsteht ein Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln.
Ob die volle Kostenübernahme oder nur ein Teil der Kosten übernommen wird, ist mir leider nicht bekannt.
Habe mal etwas weiter recherchiert.
Meine Antwort war leider nicht ganz richtig. Dadurch dass du wohl als Krankenschwester, Pfleger, etc. tätig bist, besteht eine Sonderregelung!
Dir entsteht ein Anspruch:
§27 Abs. 2 SGB VII Abs. 2
- (2) In den Fällen des § 8 Abs. 3 wird ein beschädigtes oder verlorengegangenes Hilfsmittel wiederhergestellt oder erneuert.*
Untermauert wird dies durch die Endscheidung vom 20.02.2011 (AZ: B2 U 9/00R) des Bundessozialgericht.
Es gibt jedoch 2 Ausnahmen:
1. Prinzip der Naturalrestitution
Das heißt so viel wie…
du hast Anspruch darauf, den tatsächlich eingetretenen Schaden ersetzt zu bekommen. Das heißt, die BG ist verpflichtet, den Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Und zwar durch Widerherstellung oder Erneuerung.
Dieses Vorgehen kennst du vielleicht von der privaten Haftpflichtversicherung?!
2. Kein Ersatz für Luxusausführungen
Dieser Punkt sollte selbsterklärend sein
Eine Brille ist ein sogenanntes Körperersatzstück und wenn eine Brille in Folge eines Unfalls kaputt geth, also ein von außen einwirkendes, plötzliches Ereignis daran schuld ist, dass die Brille kaputt ist, dann wird die BG die Brille bezahlen und zwar in dem Umfang der alten Brille, bzw. wie der Optiker Dir bestätigt, dass es dem Wert der alten Brille entspricht. Du kannst sicher auch mit dem Optiker einen Deal machen, dass er den Ersatz der alten Brille mit der BG abrechnet und Du nur die Differenz dazubezahlst.
Hallo,
hier sind alle Fragen beantwortet:
http://ew.bgetem.de/informationen/bs/bs_2008/quartal_03/s_08.pdf
Gruß
RHW
Der Arbeitgeber sollte eine Unfallanzeige für die BG wie bei einer Verletzung erstellen.
Ggf. direkt die zuständige BG kontaktieren.
Die BG oder der Arbeitgeber wird hier nach meiner Meinung nicht eintreten. Frag aber dort einfach nach.
Da ein Dritter (der Patient) die Brille beschädigt hat ist dieser dazu verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Wenn er eine PHV besitzt würde diese ggf. den Schaden für ihn übernehmen - sofern sie keinen Vorsatz unterstellt.
Der Anspruch gegenüber dem Schädiger basiert auf Zeitwertbasis. Dabei spielt insbesondere das Alter der Brille und deren Zusatnd vor der Beschädigung eine Rolle. Du kannst Dir zwar eine neue Brille kaufen, erstattet wird Dir diese aber nur bis zum Zeitwert der alten Brille. Du wirst also auf jeden aufzahlen müssen.
Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels. So ist die Formulierung in Par. 8 Abs. 3 SGB VII. Der Par. 8 ist die Definition, was ein Arbeitsunfall ist.
Du bekommst also die Brille ersetzt, wenn das Ereignis, bei dem die Brille beschädigt wurde, als Arbeitsunfall anerkannt wird. Ob dies der Fall ist und in welchem Rahmen eine Kostenübernahme erfolgt, erfährst du direkt bei der zuständigen BG.
danke schonmal für die netten antworten... zu den genaueren abläufen....ein aggressiver patient hat mir die brille sozusagen mit schlägen vom gesicht geholt, meine augen wurden dabei nicht verletzt, ärztliche untersuchungen waren trotzdem nötig. problem ist, dass ich dringend auf die brille angewiesen bin, darf ohne nicht einml auto fahren. und die reparatur bzw neuanfertigung wird seine zeit brauchen - kann ich denn jetzt schon eine neue auswählen und anfertigen lassen oder besteht dann die chance dass ich auf den kosten sitzen bleibe, da es nicht vorher mit der versicherung oder meinem arbeitgeber besprochen wurde?