Wie sieht die rechtslage aus, wenn mein angestellter keinen baustellenhelm anzieht und ein unfall passiert, obwohl er einen hat?

7 Antworten

Hallo babbelfish,

mach dich mal mit dem Arbeitsschutzgesetz vertraut, da findest Du alle wichtigen Details.

Du solltest dir deine Anordnungen von jedem Arbeitnehmer der auf solch einer Baustelle tätig ist, schriftlich bestätigen lassen.

Arbeitnehmer die solche Anordnungen nicht erfüllen, haben auf einer Baustelle nichts zu suchen.

Unter Umständen solltest Du solche Leute von der Baustelle entfernen.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html#BJNR124610996BJNE000301308

Gruß Apolon

werde ihn schriftlich was geben zum unterschrieben und abmahnen, wenn es nichts bringt, rausschmeißen !

aber weiviel kostet es, wenn die berufsgenossenschaft vorbeikommt und zufällig einer gerade keinen helm aufhat, jedoch KEIN unfall passiert? muss AB oder AG oder beide strafe zahlen, und wieivel?

@babbelfish

Sowohl der Arbeitnehmer, als auch die aufsichtsführende Person bekommen ein Bußgeld.

@babbelfish

aber weiviel kostet es, wenn die berufsgenossenschaft vorbeikommt und zufällig einer gerade keinen helm aufhat, jedoch KEIN unfall passiert?

Du machst dir die Sache scheinbar sehr einfach.

Es genügt nicht, zu fragen was es kostet.

Sondern die entsprechenden Vorschriften müssen beachtet werden und auch veranlasst werden. Die Vorschriften müssen jedem schriftlich zur Verfügung gestellt werden, außerdem auch auf der Baustelle aufgehängt werden, damit dies jeder auch lesen kann. Und dabei stellt sich nicht nur die Frage nach einem Helm, sondern auch um die notwendige Absperrungen, Sicherung von Leitern, Fahrzügen usw.

Dazu fallen mir auf Anhieb folgende Verordnungen, Regelungen und Gesetze ein:

RAB - Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen; BaustellV - Baustellenverordnung; ArbSch.G - Arbeitsschutzgesetz;

Und wenn Du dich da selbst nicht auskennst, kannst Du dir auch professionelle Hilfe holen - z.B. beim TÜV

http://www.tuv.com/de/deutschland/gk/gesundheit_und_arbeitsschutz/arbeitssicherheit/arbeitssicherheit_baustellen/sicherheits-und-gesundheitsschutzkoordination-auf-baustellen.html

Gruß Apolon

Wenn es zu einem Unfall kommt, und der Mitarbeiter verletzt wird, prüft die BG ob du deiner Pflicht als Arbeitgeber nachgekommen bist. Die BG wird trotzdem zahlen, aber den Betrieb in Regress nehmen.

Einen Mitarbeiter, der die Unfallverhütungsvorschriften einfach ignoriert, kannst du dir nicht leisten. Da steht dein EIGENES gesamtes Vermögen auf dem Spiel.

Letzt Konsequenz ist sogar die FRISTLOSE Kündigung

Bei einer Kontrolle zahlt sowohl der Arbeitnehmer als auch der betrieb ein Bußgeld. Der Bauleiter hat dafür zu SORGEN, dass die Vorschriften eingehalten werden.


In dieser Situation ist es entscheidend für dich, daß Du nachweisen kannst, deinen Pflichten als Arbeitgeber nachgekommen zu sein:

- Regelmäßige (min. 1 x jährlich!) Unterweisung in Arbeitssicherheit

- Bereitstellung der PSA (Persönliche SchutzAusrüstung) wie z.B. Helm, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe 

- Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und ggfs. Sicherheitsbeauftragter

Wenn diese Punkte beachtet werden, fallen schon mal Vorwürfe wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit weg.

Deine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gebietet aber auch, den Arbeitnehmer vor (auch selbst verschuldeten Gefahren) zu schützen. Aber auch der AN ist nach §15 ArbSchG dazu verpflichtet, die Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Falls der AN also der Weisung, einen Helm zu tragen, nicht nachkommt, folgt der übliche Dreisprung:

- Ermahnung (hast Du schon)

- Abmahnung (schriftlich!)

- Kündigung (ggfs. fristlos, daqs solltest Du aber besser mit deinem Anwalt klären).

Hier noch Info zu den Pflichten des Arbeitgebers: https://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/verantwortung.pdf

Ich gehe davonaus, dass eine allgemeine schriftliche Belehrung über die Sicherheitsvorschriften erfolgt ist.

1. mit ihm reden (hast du schon gemacht, blieb aber folgenlos)

2. Abmahnung (mit genauer Bezeichnung seines Fehlverhaltens)

3. Fristlose Kündigung

Duie Hinweise bisher reichen, beim nächsten Mal schicke ihm eine schriftliche Abmahnung. Wenn das nichts nutz schmeiß ihn raus.