Kein verbandbuch in der Firma?

3 Antworten

Hallo, unbedingt sofort zum Arzt gehen. Dann dem Arbeitgeber mitteilen, was der Arzt attestiert. Der Arbeitgeber muss innerhalb von 3 Tagen eine Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abgeben. Dafür gibt es Vordrucke, die der Kollege auch unterschreibt. Die Berufsgenossenschaft zahlt nämlich dann bei irgendwelchen Schäden, Spätfolgen usw. Ein Verbandsbuch muss der Arbeitgeber nicht vorhalten. Ganz wichtig, sonst verfallen wichtige Ansprüche, die vielleicht erst in einem Jahr eintreten. Dann weigert sich die BG zu zahlen. Ausserdem Arbeitsunfall muss immer dokumentiert werden.

Er muss zum Durchgangsarzt gehen und dort angeben, dass es während der Arbeit passiert ist. Im Idealfall auch die zuständige Berufsgenossenschaft nennen.

Das Verbandbuch bzw. einen Meldeblock für Erste-Hilfe-Leistungen kann man bei seiner Berufsgenossenschaft bestellen.

Muster Meldeblock:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/765/dokumentation-der-erste-hilfe-leistungen-meldeblock

Muster Verbandbuch:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/764/verbandbuch

Zum Arzt gehen und das als Arbeitsunfall melden...das geht dann automatisch weiter an die Berufsgenossenschaft

Tischbein305 
Fragesteller
 02.12.2020, 16:49

Muss man dafür nichts in Krankenhaus ? Ich glaube bg Unfälle werden doch immer im Krankenhaus behandelt oder irre ich mich ?

Lysandra13  02.12.2020, 16:52
@Tischbein305

Nein, das geht auch beim normalen Hausarzt

Tischbein305 
Fragesteller
 02.12.2020, 16:53
@Lysandra13

Danke dir

ArniD  02.12.2020, 17:00
@Tischbein305

Es muss kein Krankenhaus sein, aber ein D-Arzt. Also ein Durchgangsarzt. Dann geht alles seinen Gang.

emib5  02.12.2020, 17:14
@Lysandra13

Das ist falsch. Der Hausarzt ist bei einem Arbeitsunfall falsch, es sei denn er hat zusätzlich eine D-Arzt-Zulassung.