brille kaputt...eigenes kind runtergeschmissen...zahlt versicherung

8 Antworten

Da habt Ihr keine Chance auf eine Leistung der Haftpflichtversicherung, denn die Neunmonatige Tochter ist nicht deliktfähig, also für ihr Tun nicht verantwortlich und demnach nicht schadenersatzpflichtig. Und eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern als Anspruchsbegründung scheidet ebenfalls auf, da der Geschädigte das Kind auf den Arm genommen hatte. Falls Dein Freund in einem gemeinsamen Haushalt mit Dir lebt, und ihr in demselben Haftpflicht-Versicherungsvertrag versichert seid, ist das ein weiterer Ausschlußgrund... Die einzige Möglichkeit wäre, dass eine für diese Brille gekaufte Brillenversicherung (z.B. von Fielmann) besteht: Dann gibt's Ersatz.

Wahrscheinlich nicht, evtl. Kulanz. Es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden. Hast Du eine Private Haftpflichvtersicherung? Spreche mit Deinem Versicherungsvertreter, der wird Dir helfen. es wird einen Fragebogen geben, da steht der Satz " haben Sie Ihre Aussichtspflicht vernachlässigt"..., hier bitte unbedingt ein "JA" ankreuzen.

Ansonsten im Allgemeinen schlechte Karten, Kinder in dem Alter sind nicht versichert!

SgtMiller  22.12.2011, 21:23

Achtung !

Bei fehlendem Fachwissen einfach keine Antwort geben.

berni01  23.12.2011, 12:42
@SgtMiller

Gebe doch bitte die richtige Antwort.

Das kommt darauf an, welche Versicherungen du hast.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, das fast jede Haushaltsversicherung eine kleine Haftpflicht eingeschlossen hat und die das deckt. (Als Mutter eines aufgeweckten Sohnes, der immer wider mal etwa "gerammt" hat.)

JaAl11  22.12.2011, 20:45

Falsch, siehe Antwort von Suzisorglos!

Was sagt denn der Versicherungsvertrag? Ist da dein Kind schon mit versichert? (Also Haftpflicht). Wenn ja dann muss sie auch zahlen. Ist ein Haftpflichtfall.

JaAl11  22.12.2011, 20:45

Falsch, siehe Antwort von Suzisorglos!

Wenn ihr versichert seid, dann dürfte das kein Problem sein. Oft bieten ja auch die Optiker für so teure Brillen gleich eine Versicherung an. Also, einfach zum Optiker und auch der Versicherung melden

SgtMiller  22.12.2011, 21:22

Achtung !

Bei fehlendem Fachwissen einfach keine Antwort geben.