Briefe von Stadt oder Ämtern im Web veröffentlichen

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Briefgeheimnis und das Recht auf Privatsphäre (Geheimsphäre) schützt Briefeschreiber vor einer Veröffentlichung ihrer Briefe.

Korrekt, wenn du die Wörter "Briefgeheimnis und das" streichst.

Wenn ich bsw. meinem Chef einen Brief schreibe, so darf dieser den Brief nicht einfach herumzeigen oder gar veröffentlichen.

Im Grundsatz schon. Das kommt ganz auf den Inhalt des Briefes und die äußeren Umstände an.

Doch wie sieht das mit Briefen von Ämtern oder der Stadt aus. Unterliegen Behörden und Ämter ebenso diesem Privacy-Schutz, oder ist dies wegen des Amtes da anders.

Behörden, Ämter usw. genießen keinen Persönlichkeitsschutz, wohl aber die Mitarbeiter. Außerdem kann sich aus der Natur der rechtlichen und sachlichen Beziehung zueinander ein Anspruch auf Geheimniswahrung ergeben.

Kann ich ein Schreiben meiner Stadt auf meine Website stellen ohne vorher um Erlaubnis zu fragen?

Im Grundsatz ja. Aber es gibt einige Schranken zu beachten:

  1. Du solltest aber den Namen des Mitarbeiters (auch sein Kürzel) unkenntlich machen, da du gegen sein Persönlichkeitsrecht verstoßen könntest.
  2. Du könntest aufgrund Vertrages oder Gesetzes oder aufgrund deiner Aufgabe oder der Art der Beziehung zu der Behörde zur Geheimhaltung verpflichtet sein.
  3. Das Schreiben könnte urheberrechtlichen Schutz genießen (bei einer alltäglichen Mitteilung allerdings unwahrscheinlich).

Ds Briefgheimnis schütz vor unbefugtem Öffnen.. Wenn du einen Brief, der nicht an dich gerichtet ist, öffnest, verletzt du das Briefgeheimnis, Wenn du aber einen an dich gerichteten Breif öffentlich machst, ist das doch eine ganz andere Sache.

Wenn ich jemanden einen Brief lesen lassen, der an mich gerichtet ist, verletze ich nicht das Breifgehimnis. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Du verwechselst da 2 Dinge, deine Sache hat gar nix mit demBriefgeheimnis zu tun.

Ratirat  24.08.2013, 12:49

Die einizge richtige und die Frage beantwortende Antwort hier. DH!

Anbei 
Fragesteller
 24.08.2013, 12:57

Ja, das Briefgeheimnis schützt vor unbefugtem öffnen des Briefes!

Deswegen schrieb ich ja "Das Briefgeheimnis und das Recht auf Privatsphäre (Geheimsphäre) schützt Briefeschreiber vor einer Veröffentlichung ihrer Briefe." Das Recht auf Privatsphäre ist Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, also ich verwechsle da doch nichts...

bigsur  24.08.2013, 14:32
@Anbei

Das Recht auf Privatspäre hat auch nix mit dem veröffentlichen Briefen zu tun. Wenn ich einen Brief absende, gebe ich die Privatsphäre ja auf. Und was du mit Geheimsphäre meinst, kann ich nicht nachvollziehen. Der Begriff steht garantiert in keinem Gesetzbuch.

der Begriff Privatspäre bezieht sich nicht auf Briefe, die ich verschicke. Der bezieht sich auf meine Wohnung etc. http://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re

Dieses Briefgeheimnis gilt sowohl fuer Privatpersonen als auch fuer sogenannte juristische Personen des oeffentlichen Rechts. Dazu gehoeren auf jedenfall die von Dir erwaehnten Behoerden.

Ratirat  24.08.2013, 12:48

Ja, aber das Briefgeheimnis hat nichts mit dieser Frage zu tun. Es schützt lediglich Briefe vor unbefugtem Öffnen, nicht den legal zur Kenntnis gelangten Inhalt vor Veröffentlichung.

In dem Fall müsstest du zumindest Sachen wie Namen und Persönliche Daten der Kontaktperson der Behörde unkenntlich machen.

Ich denke aber wenn du dies getan hast, kannst du das machen, da es ja deine Daten sind.

(Alle Angaben ohne Garantie!)

Auf GAR KEINEN Fall darfst Du Schreiben der Stadt, ohne Erlaubnis einzuholen, veröffentlichen.

bigsur  24.08.2013, 12:22

und wo steht das? Bei der Anfrage gehts gar nicht um das Briefgeheimnis. Das bezieht sich auf das unbefugte Öffnen von Briefen.