Kann ich noch einen Strafantrag stellen?

5 Antworten

wenn die Polizei Dich gefragt hat, ob Du Strafantrag stellen willst, kannst Du

1. ja

2. nein oder

3. ich überlege es mir

sagen. wenn Du mit Nein geantwortet hast, ist das Deine Antwort. 

Bei ja könntest Du den Antrag zurück ziehen. Bei Überlegen hättest  du 3 Monate Zeit.

Bei einem Personenschaden ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen. 

Bei einem Antragsdelikt kannst du natürlich auch deine Meinung noch ändern.

Hey fragen12344

Die Polizei war vor Ort und hatte auch gesagt das die andere Person der Beschuldigte ist und mich gefragt ob ich einen Strafantrag..

Die Polizei muss vor Ort absolut unparteiisch sein! Es dürfen von deren Seite keine derartigen Angaben kommen. 

Der Unfall wir neutral aufgenommen und an die Versicherer/Anwälte/Gutachter weitergeleitet. 

Das Gericht entscheidet über schuldig/unschuldig. 

Du solltest dir einen Anwalt nehmen. Der entscheidet dann was zu tun ist. 

Ronox  22.05.2017, 19:19

Das Gericht entscheidet über schuldig/unschuldig.

Die Polizei hat auch nicht über Schuld oder Unschuld entschieden, sondern den Unfallgegner als Beschuldigten bezeichnet, da sie Kenntnis von einer etwaigen Straftat erlangt hat (z.B. fahrlässige Körperverletzung). Da ist es dann auch nichts mehr mit Unfall "neutral aufnehmen".

Du solltest dir einen Anwalt nehmen. Der entscheidet dann was zu tun ist. 

Nein, was zu tun ist, entscheiden die Beteiligten bzw. hier der Geschädigte. Er kann anschließend einen Rechtsanwalt mit seinen Interessen beauftragen, sofern er das will. Für das Strafverfahren bzw. den Strafantrag ist das aber nicht notwendig.

LouPing  22.05.2017, 19:52
@Ronox

Hey Ronox

Das kann die Polizei ohne Einsicht in den Tathergang nicht beuteilen! Die waren nicht dabei. 

Dafür werden Gutachter beauftragt-die analysieren den Unfallhergang. Erst der Gutachter kann den Ablauf des Unfalls beurteilen. 

Die Polizei hat hier vor Ort keine Urteile oder Verdachtsmomente zu äußern! 

Aufnahmedes Unfalls durch die Polizei-Analysen und Schadensermittlung durch Gutachter-Versicherungen/Anwälte-Gericht. 

AalFred2  23.05.2017, 15:08
@LouPing

Das ist einfach Unsinn. Natürlich beurteilt die Polizei das Ganze nach Schilderung der Unfallbeteiligten. Bei den meisten Unfällen werden auch keine Unfallgutachter beauftragt.

LouPing  23.05.2017, 15:16
@AalFred2

Hey AalFred2

Die Polizei vor Ort stellt in der Regel nur fest, wer wahrscheinlich die Hauptursache für den Verkehrsunfall gesetzt hat, sprich derjenige Verkehrsteilnehmer, der sich ordnungswirdrig (falsch) verhalten hat.

Dieser wird dann bei der Polizei als Verursacher geführt und bekommt einen Beschuldigtenanhörungsbogen (bei einer Straftat, z. B. fahrlässige Körperverletzung) oder einen Betroffenenanhörungsbogen (bei einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Vorfahtsmissachtung). 

Der andere Unfallbeteiligte bekommt einen Zeugenanhörungsbogen, wie auch die neutralen Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.

Die gesamte Unfallakte geht dann (bei Personenschaden) an die Staatsanwaltschaft/ bei Verkehrsdelikt an die Bußgeldstelle. 

Erst und nur dort (Staatsanwaltschaft,Bußgeldstelle) wird "Schuld gesprochen". 

AalFred2  24.05.2017, 08:14
@LouPing

Uih, oben hast du noch behauptet, dass die Polizei Angaben wie Beschuldigter nicht machen dürfte. Was denn nun? Vom Feststellen der Schuld durch Unfallgutachten bist du ja zumindest mal abgerückt.

LouPing  24.05.2017, 08:20
@AalFred2

Hey Aalfred2

Die Polizei erklärt keinen für schuldig und straft nicht ab-die erledigen grob den Papierkram. Entschieden wird nichts und es ist auch noch alles offen. Auch wird nicht unter der Hand geflüstert wer was getan haben könnte und warum. 

Dafür sind die Gutachter zuständig. 

Gewöhne dir doch bitte an zu lesen was geschrieben steht und picke nicht nur Bruchstücke raus dir dir gefallen und deine fehlerhaften Einsprüche unsinnig untermauern sollen.

AalFred2  24.05.2017, 08:52
@LouPing

Du kannst doch nachlesen, was du geschrieben hast.

Die Polizei war vor Ort und hatte auch gesagt das die andere Person der Beschuldigte ist und mich gefragt ob ich einen Strafantrag..

Die Polizei muss vor Ort absolut unparteiisch sein! Es dürfen von deren Seite keine derartigen Angaben kommen. 

Du hast also behauptet, es dürften von der Polizei keine Aussagen, wie Beschuldigter kommen. Das ist und bleibt Unsinn, egal wie oft du es bestreitest.

Bei dewm weitaus größten Teil der Verkehrsunfall kommt auch kein Gutachter zum Einsatz.

Fehlerhaft ist und bleibt hier deine Behauptung. 

LouPing  24.05.2017, 09:19
@AalFred2

Hey AalFred

Die gesamte Unfallakte geht dann (bei Personenschaden) an die Staatsanwaltschaft/ bei Verkehrsdelikt an die Bußgeldstelle.

Aber bei einem Herrn Fred Aal läuft das natürlich anders. Deine Versicherungsvertreter stellt keine Fragen und zahlt,egal was es kostet. Wozu Gutachter die den Schaden beziffern-wir schätzen den Wert und alles ist gut.

Bei Personenschäden wird dann geknobelt was der Verletzte haben könnte?

Was soll's-es ist deine Welt. In unserer haben wir zum Glück andere Erfahrungen gemacht-die Polizei verhielt sich am Unfallort absolut neutral und riet aufgrund der schwere der Verletzungen meiner Frau einen Anwalt zu beauftragen. 

Meine Anfragen bezüglich des Unfallhergangs und der Schuldfrage wurden abgewiesen-Begründung: man dürfe dazu nichts sagen,das sein Aufgabe der Gutachter. 

-Personenschaden-medizinische Gutachten

-materieller Schaden-Dekra-Gutachten

Keine Gutachten werden gefertigt wenn sich die Parteien direkt einigen-z.B. ist ein angefahrener Spiegel schnell gezahlt. 

Wird der Schaden aber doch der Versicherung gemeldet und überschreitet der ein bestimmtes Budget kommt auch hier wieder ein interner Gutachter ins Spiel.

Fazit: Wir leben offensichtlich in 2 unterschiedlichen Welten. Von mir aus kann das so bleiben. :-) 

AalFred2  24.05.2017, 09:35
@LouPing

Okay, dann bleib mal in deiner Pippi-Langstrumpf-Welt.

Wenn du nicht einmal den Unterschied zwischen Unfallgutachtern (Begutachtung des Unfallverlaufs), von denen du vorher noch sprachst, und Schadensgutachtern (Begutachtung der Schadenshöhe), von dennen du jetz auf einmal sprichst, kennst, dürfte sich wirklich jede Diskussion erübrigen.

Deine permanenten Themenwechsel ändern nunmal auch nichts daran, dass du oben schlichtweg Stuss behauptet hast. Da kannst du noch so oft versuchen, abzulenken.

LouPing  24.05.2017, 09:46
@AalFred2

Hey Aalfred2

Dein altes Muster glitzert. Das ist der Punkt wo ich aufhöre dich zu füttern,du selektierst wie gewohnt und weitere Erklärungen machen keinen Sinn. Ich habe alle deine "Nögelpunkte" bearbeitet-das verarbeiten (=verstehen) kann ich dir nicht abnehmen. Versuche bitte komplexe Zusammenhänge zu verstehen,z.B. das der Unfallhergang ein entscheidender Bestandteil eines Schadensgutachtens ist. 

Verstanden hast du mich offensichtlich sehr genau-sonst würdest du nicht wieder persönlich werden. 

Ich wünsche dir einen entspannten Tag. Bis zum nächsten mal-irgendwann vielleicht. :-) 

AalFred2  24.05.2017, 10:14
@LouPing

Ob du es nochmal schaffst, einen Fehler schlichtweg zuzugeben, anstatt zu versuchen, dich durch Ablenkung heruaszulabern?

Das Unfallgutachten ist übrigen in keiner Weise Bestandteil des Schadensgutachtens. Letzteres bewerte nämclih nur die Schadenshöhe. Diese ändert sich durch die Art des Zustandkommens aber nicht.

LouPing  24.05.2017, 10:35
@AalFred2

Hey Aalfred

Das Unfallgutachten ist übrigen in keiner Weise Bestandteil des Schadensgutachtens. Letzteres bewerte nämclih nur die Schadenshöhe.

Ok,nehmen wir ein Beispiel:

-Beule in Fahrertür,mich streifte ein Lkw an der Ampel-

Ich melde den Schaden bei der Versicherung mit den Worten: "Keine Ahnung wie das passiert ist-bitte schicken Sie mir den Scheck." 

Den Platz auf den Formularen für die Unfallskizze/ Beschreibung des Hergangs lasse ich frei,hier könnte ich wenn ich wollte paar Sticker aufkleben oder einen Schwank aus meiner Jugend niederschreiben? 

Super! Daran hätte sogar ich Spaß.

Schaue dir den Umfang einer Unfallmeldung an-darauf basiert ein Gutachten: 

Beachte Punkt 10/11: 

http://www.uni-kiel.de/fm/de/fahrbereitschaft/unfall-und-pannen-1/kfz\_unfallmeldung

So,wir sind Off Topic-Ende jetzt. 

AalFred2  24.05.2017, 10:42
@LouPing

Und schon wieder deine Ablenkungstaktik. Glaubst du wirklich, wenn du permanent ein etwas anderes Fass aufmachst, fällt die Fehlerhaftigkeit deiner Ausführungen nicht mehr auf?

Weder wird anhand eines Unfallberichts für die Versicherung grundsätzlich ein Unfallgutachten erstellt, noch spielt das für die Schadenshöhe eine Rolle.

Deine Ausführungen werden wirklich immer hirnrissiger.

LouPing  24.05.2017, 10:56
@AalFred2

Hey AalFred

Deine Ausführungen werden wirklich immer hirnrissiger.

Einen entspannten! Tag dir.  

AalFred2  24.05.2017, 10:58
@LouPing

Hey LouPing,

den habe ich schon lange. Vielleicht erlangst du ja noch etwas Selbsterkenntnis.

LouPing  24.05.2017, 11:11
@AalFred2

Träume weiter AalFred. :-) 

AalFred2  24.05.2017, 11:14
@LouPing

Habe ich schon befürchtet, dass das mit der Selbsterkenntnis bei dir nichts mehr wird.

LouPing  24.05.2017, 11:18
@AalFred2

Ach AalFred-so geht es doch allen deinen Kritikern. 

Lasse es gut sein-wir triften weit weg vom Thema,der Kram gehört eigentlich gelöscht. 

AalFred2  24.05.2017, 11:21
@LouPing

Also eigentlich habe ich dich kritisiert. Schau doch nochmal nach.

AalFred2  24.05.2017, 11:40
@LouPing

Ach LouPing.

Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, würde ich die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben und diesen machen lassen. Der kann dich auch beraten wie das mit der Anzeige laufen kann und wie diese wenn "zu formulieren" ist. Du hast noch ausreichend Zeit die Anzeige im nachhinein zu erstatten.

Du hast 3 Monate Zeit, den Strafantrag zu stellen (§77b StGB).