Was hat das zu bedeuteten, ich verstehe den Brief nicht?

2 Antworten

https://dejure.org/gesetze/StGB/269.html

§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

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Tatort ist unbekannt - vermutlich Dein Heim-PC

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Du kannst der Ladug folge leisten oder es auch lassen - Du musst Dich als Beschuldigter abe rnicht äußern, wenn Du nicht willst

Der Vorgang geht dann - so oder so - zur Staatsanwaltschaft

Also ich werde definitiv zur Vorladung gehen, aber ich war in Schock weil es mein erster Brief von der Polizei in meinem Leben ist.. Werde ich jetzt von der Polizei verfolgt sein?

Nur mal aus Neugier, gibt es kein mindeststrafmaß?

@Callmeavictim

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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also keine Mindeststrafe ....

Du scheinst was angestellt zu haben. Ruf an und frag nach.