Brief ohne Briefumschlag von der Polizei ?

5 Antworten

Ist nicht die feine Art und passiert so in der Regel auch nicht.

Ich kann mir nur vorstellen, dass die Beamten vor Ort waren, um dich persönlich zu kontaktieren. Du warst nicht da und sie hatten zwar ein paar Formulare im Wagen, aber keinen Umschlag.

Da ich einen persönlichen, abschließbaren Briefkasten für einen besseren Geheimniswahrer halte als dieses Forum und das gesamte Internet finde ich die Aufregung etwas unangebracht.

Wo ist denn das Problem? Was für ein Schaden ist dir dadurch denn entstanden? Wenn jemand unbefugt in deinem Briefkasten rumfummelt und sich irgendwie das Papier da rausangelt, ist das nicht die Schuld derer, die was einwerfen.

Oder hat Mutti was mitgekriegt, was sie nicht wissen sollte?

Gruß S.

Smile990502 
Fragesteller
 22.10.2017, 17:12

Ich wollte für die Zukunft einfach wissen, ob sowas inordnung ist oder nicht, da mich das sehr überrascht hat und ich sonst nirgends zu dem Thema was gefunden habe. Und was ich wo poste oder frage ist letzendlich ja meine Sache.

Sirius66  22.10.2017, 20:04
@Smile990502

Und ich habe geantwortet. Das erwartest du ja, wenn du fragst - oder? Was und wie ist ja ebenso meine Sache, obwohl ich nicht weiß, warum man so pissig reagieren muss.

Gruß S.

§ 30 Verwaltungsverfahrensgesetz:

"Die Beteiligten haben Anspruch darauf, dass ihre Geheimnisse,
insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse
sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht
unbefugt offenbart werden."

Wenn sichtbar ist, dass es sich um einen allgemeinen Briefkasten handelt, an den nicht nur du sondern auch andere Bewohner drankommen, gehört das Schreiben in einen Umschlag.

Sirius66  19.10.2017, 10:37

Um was für ein Geheimnis soll es denn da gehen, was die Polizisten dann (wem eigentlich?) offenbart haben sollen?

Für die Güte seines Briefkastens ist zudem jeder selbst verantwortlich. Genauso wie für die Sicherung seiner Haustür u.ä.

Gruß S.

verreisterNutzer  20.10.2017, 18:21
@Sirius66

Ungeachtet deiner Einwände gilt das von mir zitierte Gesetz trotzdem.

Wenn es doch dein Briefkasten ist, wer sollte denn dann an die Information kommen? Ferner ist die Bitte um eine Zeugenaussage wohl kaum von schützenswerter Brisanz.

glaube eher nicht, würde mal bei der Polizei vorbei gehen und Fragen ob der Brief wirklich von Ihnen ist

Nein, am besten gehst du zur Bundespolizei und zeigst da deine Stadtpolizei an das ist gegen Verwaltungsvorschrift A38(Blau).