Strafanzeige/Strafantrag was ist der Unterschied?

4 Antworten

Die Strafanzeige ist zunächst einmal "nur" die Information an die Strafverfolgung, dass du Kenntnisse von einer mutmaßlichen Straftat hast. Insbesondere, wenn du eigentlich unbeteiligte Person bist, kannst du selbst aber gar nicht verlangen, dass die Straftat letztendlich auch verfolgt wird. Insbesondere bei den Delikten, wo die Strafverfolgung nur auf Antrag geschieht, kann es also sehr schnell eingestellt werden, wenn sich nicht zeitgleich ein konkretes Opfer per Strafantrag meldet. Willst du also als Opfer, dass auch wirklich die Tat verfolgt wird, musst du im Endeffekt auch Strafantrag stellen.

Das ist nun eine sehr einfache Zusammenfassung, möglicherweise auch im Detail nicht perfekt richtig.

Am Strafantrag hängen auch einige weitere Formalien, dass du beispielsweise informiert werden musst, sobald die Strafverfolgung eingestellt wird usw.

In Ergänzung zu den vielen guten Antworten hier: Bei einem absoluten Antragsdelikt braucht es den Strafantrag. Fehlt der, oder wird er zurückgezogen, entsteht ein sogenanntes Verfahrenshindernis. Dann kann die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermitteln, sie muss einstellen.

Eine (Straf-)Anzeige umschreibt nur den Umstand, dass die Strafverfolgungsbehörden von einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangen. Diese Kenntnis kann man ihnen nicht mehr nehmen, darum kann man Anzeigen auch nicht zurückzunehmen.

Die Anzeige an sich kann auf sehr unterschiedliche Weise geschehen. Sie können es selbst bemerken, zu Hilfe gerufen werden, vom Geschädigten selbst oder unbeteiligten Dritten und sogar Kindern von dieser Straftat erfahren.

Wenn sie davon Kenntnis haben, dürfen sie im Falle eines Offizialdeliktes sofort tätig werden und über die/mit der Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten.

Beim Antragsdelikt muss der Geschädigte diesen Antrag selbst stellen. Andere dürfen das für ihn nicht tun. Antragsmündig ist man 18. Man kann diesen Antrag aber zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zurückziehen.

Darum fragt man bei Streitigkeiten, Bagatellunfällen, kleinen Diebstählen, Hausfriedensbruch und dergleichen - wo man die Polizei zwar ruft, sie also Kenntnis haben, keine ANZEIGE mehr erforderlich ist, aber am Ende alles halb so wild ist - ob die Geschädigten überhaupt einen StrafANTRAG stellen wollen.

Eine kleine Ausnahme gibt es bei Beamten. Hier kann der Dienstherr auch bei Antragsdelikten (typisch hier die Beleidigung) einen Strafantrag stellen.

Gruß S.

Also bedeutet aber auch, dass bei einer Anzeige trotzdem ermittelt wird?

Was ist ein Offizialdelikt und ein Antragsdelikt?

@Mella11

Grob gesagt, ist das Antragsdelikt ein Vergehen, was der Staat nicht unbedingt verfolgen will. Minderschwere sozusagen.

Ein Offizialdelikt wird verfolgt, auch wenn der Geschädigte das ggf gar nicht will.

Soweit richtig. Allerdings sehe ich keinen Grund, bei einem Bagatellunfall (also nur Kratzer an einem Fahrzeug und nicht an einer Person :I ) bzw. einhergehender Ordnungswidrigkeit einen Strafantrag einzuholen. Den gibt es in dem Verfahren nicht.

@Drizzt1977

Naja .... Ich dachte an die leichte/vorsätzliche KV. Es gibt ja noch andere Unfälle als die mit Pkw.

@Sirius66

Schon richtig. Ich ging davon aus, dass die Masse hier bei Unfall gleich an Autos denkt ^^

@Drizzt1977

Hatten wir erst. Fahrradfahrer und Fußgänger kollidiert. Nicht viel passiert. Aber eine ältere Frau war so sauer, dass sie dem jungen ungezogenem Bengel (er hatte Vorfahrt) ihre Kartoffeln um die Ohren gehauen hat.

@Sirius66

Immer die radikalen Omas ^^ Die KV wäre dann aber nachgelagert und hat per se nix mit Unfall zu tun. :P

Offizialdelikte werden von Amts wegen verfolgt. Da reicht eine Anzeige aus.

Antragsdelikte dagegen werden nur auf Antrag verfolgt, daher ist ein Strafantrag erforderlich. Und auch dann ist es noch nicht sicher, ob der Staatsanwalt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Wenn nicht, bleibt nur der Privatklageweg.

Einen Strafantrag kann man zurückziehen, eine Anzeige nicht.

Ein Strafantrag gegen einen unbekannten Täter hat regelmäßig keine großen Erfolgsaussichten.

Was ist ein Offizialdelikt und ein Antragsdelikt

@Mella11

Das sind letztendlich nur Namen. Offizialdelikte sind im Endeffekt die, bei denen zwangsweise vernünftig ermittelt werden muss (bis zumindest der Anfangsverdacht ausgeräumt ist). Und Antragsdelikte sind die, für die es nicht ausreicht, wenn die Strafverfolgung Kenntnis hat, sondern die erst verfolgt werden dürfen, wenn ein Strafantrag vorhanden ist.

Umgangssprachlich ausgedrückt wollte man bei Schaffen der Strafverfolgung nicht, dass jeder Furz direkt verfolgt wird.

Daneben gibt es noch eine Art Mischform. Im Endeffekt sind das Delikte, bei denen beispielsweise aufgrund fehlenden öffentlichen Interesses die Staatsanwaltschaft von einer weiteren Verfolgung der Tat absieht.

@RobertLiebling

Aber ich dachte jede Anzeige "Muss" verfolgt werden?

nter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird
https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Klar steht es da, aber was bedeutet das jetzt? Also wenn ich eine Anzeige stelle wird es nicht verfolgt, da ich keinen Strafantrag gestellt habe!?

@Mella11

Wenn Du z.B. bei der Polizei Anzeige wegen einer Beleidigung erstatten willst, wird man Dich schon darauf hinweisen, dass Du dafür einen Strafantrag stellen musst.