Brief von Behörde nicht erhalten

5 Antworten

Das hängt nun davon ab, um was für ein Schreiben es sich handelt. Bei Verkehrssachen z.B. werden Anhörungsbögen normal verschickt und können daher auch mal untergehen. Ein Bussgeldbescheid hingegen wird als Einwurfeinschreiben verschickt, d.h. der Postbote unterschreibt auf einem Formular dafür, dass er es korrekt eingeworfen hat.

Was für eine Behörde war das denn? Also gerichtliche Schreiben, die sogenannten "gelben Briefe" gelten als zugestellt, sofern der Name am Briefkasten stand und der Zusteller den eingeworfen hat, auch wenn dieser in den vielen Werbeprospekten unterging. Sonst schreibst Du halt: Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, bezüglich unseres Telefonats vom ... teile ich Ihnen mit, dass das besagte Schreiben (hier bitte notwendige Angaben) nicht bei mir eingegangen ist. Selbstverständlich werde ich mich nach Eingang um die Erledigung umgehend bemühen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Ruf doch einfach an. Ansonsten schreib, dass Dir das Schreiben nicht vorliegt und Du um erneute Zusendung per Post, Fax oder Mail bittest.

Warte doch noch ein Weilchen ab. Wann wurde der Brief abgesendet?