Braucht meine Seite ein Impressum?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Website benötigt dann ein Impressum, sobald sie kommerzielle Absichten (Online Shop, Werbung wie Google Ads) hegt, die Öffentlichkeit manipuliert (Nachrichten, Meinungsblog), Daten Dritter sammelt (Kommentarfunktion, Kontaktmöglichkeit) oder Inhalte Dritter beinhaltet (Bilder, Videos, Text).

Wenn es eine rein persönliche Seite über dich oder deine Familie/Haustiere ist, ohne die obigen Inhalte, dann benötigst du kein Impressum.

Kurz und knapp: Für den Online-Shop-Hinweis brauchst du kein Impressum, wegen Instagram (mögliche Rechteverletzung Dritter) allerdings schon.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
abowab 
Fragesteller
 01.06.2020, 12:53

Das bedeutet also wenn ich eine Kleine "Werbung" in der Seite habe, wo drauf steht das ein Online Shop irgendwann folgt: Das ich ein Impressum brauche?

Vielen Dank für deine Antwort :D

verreisterNutzer  01.06.2020, 12:59
@abowab

Da du den Hinweis erstellt hast (kein Inhalt Dritter) und keine kommerzielle Absicht dahinter steckt (es ist nur ein Hinweis auf neue baldige Funktionen), brauchst du dafür keines.

Würde die Werbung von Google Ads stammen, bräuchtest du ein Impressum.

Da du aber Instagram einbinden möchtest, besteht die Gefahr der Rechteverletzung Dritter, somit brauchst du eines.

FlorianH1  01.06.2020, 13:04
@abowab

Genau, du benötigst ein Impressum

verreisterNutzer  01.06.2020, 13:07
@FlorianH1

Aber nicht aufgrund des Hinweises für den Online Shop, denn das ist nur eine Ankündigung neuer Funktionen.

abowab 
Fragesteller
 01.06.2020, 13:14

Danke an Alle!! Wünsch euch noch einen schönen Feiertag

Wer benötigt ein Impressum?

Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für "geschäftsmäßige Online-Dienste". Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten. Somit besitzen sie eine Impressumspflicht.

Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft eine Impressumspflicht nach TMG für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den sogenannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte im Internet belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist und somit die Impressumspflicht gilt? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

Woher ich das weiß:Recherche
abowab 
Fragesteller
 01.06.2020, 12:48

Danke für die Recherche, aber ich würde gerne eine Antwort auf meinem Fall (Kurz und Knapp) haben. Danke trotzdem

verreisterNutzer  01.06.2020, 13:17
@abowab

Gerne