Geschäftsessen..?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell muss man erst mal Steuern zahlen, dann kann man auch Steuern absetzen. Wenn die Selbständigkeit beim Finanzamt angemeldet ist und deine Freundin jedes Jahr eine Steuererklärung abgibt, dann auf jeden Fall alle Rechnungen des Restaurants sammeln. Im Restaurant darauf hinweisen, dass man eine Rechnung für das FA benötigt. Dann sind auf der Rückseite Möglichkeiten, den Namen der Gäste und den Anlass einzutragen. Dann liegt es am jeweiligen Steuersatz, um den Teil wird die Steuerschuld gemindert. Das ist jetzt nur grob erklärt, am besten ist es, wenn deine Freundin mit ihrem Steuerberater das alles bespricht, es gibt auch Sonderfälle. Am besten ist es sowieso, erstmal alle Rechnungen die in Bezug zur Selbständigkeit stehen, zu sammeln und dem FA mit einreichen. Ich hoffe, ich habe dir ein bisschen weitergeholfen.

Sie kann diese Rechnung eindeutig nicht von der Steuer absetzen, wohl aber vom zu versteuernden Einkommen.

Wenn sie Geringverdienerin ist, dann ist natürlich die Frage, ob das Einkommen und die Aufwendungen für die häufigen "Geschäftsessen" in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.

wieso kann die rechnung eindeutig nicht von der steuer abgesetzt werden, aber wohl vom zu versteuernden einkommen????????? wie soll das gehen? eine bewirtungsrechnung ist keine sonderausgabe und keine außergewöhnliche belastung, auch habe ich durch meine ausbildung in erinnerung, dass diese nicht in der anlage kind oder als riester-rente ansetzbar ist. auch eine haushaltsnahe dienstleistung dürfte scheitern.

also, woher nimmst du deine aussage??

(wieso geben hier eigentlich sehr viele user antworten, obwohl sie von der materie keine ahnung haben??)

@wurzlsepp668

wieso kann die rechnung eindeutig nicht von der steuer abgesetzt werden, aber wohl vom zu versteuernden einkommen?????????

Die Dame ist selbständig!

@demosthenes

achso, weil sie selbständig ist, kann eine bewirtungsrechnung nicht abgesetzt werden???

gerade WEIL sie selbständig ist, kann sie die rechnung absetzen!!!

@wurzlsepp668

Sicher kann sie das absetzen - hatte ich in meiner Antwort ja auch ausdrücklich geschrieben - aber eben nicht von der Steuerschuld, sondern vom zu versteuernden Einkommen.

Wer lesen kann, ist oft im Vorteil.

Ja das Geschäftsessen war bislang einmalig und dort hat sie auch ihren ersten Auftrag erhalten..

Wo kann man sich informieren wie sie sowas evt. dann von den Steuren oder wie sie sagten vom zu versteurenden Einkommen gezogen werden kann?

Da stellt sich die Frage, ob sie neben dem geringen Einkommen, auch noch die Kleinunternehmerregelung nutzt. Dann stellt sich die Frage, wozu der Aufwand?

Grundsätzlich ist es aber richtig alle Belege zu sammeln.

Beiden Bewirtungskosten geht es um Ausgaben, die nur zum Teil abzugsfähig sind. 70 %.

Auf dem Bewirtungsbeleg müssen die Namen der bewirteten Personen, der Grudn der Bewirtung, das Datum vermerkt sein.

Sie kann sie als Ausgaben bei ihrer Gewinnermittlung geltend machen. Allerdings nur 70%davon.

Bei der Rechnung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem müssen die Namen der Bewirteten und der Grund der Bewirtung angegeben sein.

Ein Steuerberater könnte dir noch viel mehr dazu sagen. Habt ihr keinen? Dann spart ihr am falschen Platz.

bei allem respekt:

hier sollte mal, auch bei einer selbständigkeit, die anfangs nur zu geringen einkünften führt, ein gespräch beim steuerberater gesucht werden. diese stunde beratung kostet zwar geld, spart aber auf lange frist mehr als es kostet, da hier normalerweise sachen angesprochen werden, an die du bzw. deine freundin nicht denkt

Daumen hoch!