Kontoauszug als Beleg nutzen - Aufwendungen - Steuern?

2 Antworten

Du sollst keine Belege mitschicken.

Oftmals reicht das als Nachweis, es gibt meines Wissens jedoch auch Situationen in denen eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG zwingend erforderlich ist.

Warte mal auf die Steuerexperten.

Reicht. Hebe ihn auf und wenn das Finanzamt fragt, dann schickst du ihn nach.