Braucht man für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst von Anfang an den deutschen Pass?

3 Antworten

Bei einer normalen Ausbildung dürfte das nicht erforderlich sein. Lediglich wenn es sich um eine Beamtenausbildung handelt.

Nein, denn auch in der Ausbildung ist man Beamter auf Widerruf. Somit geht das ohne Pass nicht.

Für hoheitliche Aufgaben muss man Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes sein. Eine Beamtentätigkeit scheidet ohne Deutschen Pass daher aus.

Als Angestellter jedoch sehe ich kein Problem bei einer Behörde zu arbeiten, auch wenn man keinen Deutschen Pass hat.