Deutsch/Kasachisch habe ich noch die doppelte StadtBürgerschaft?

2 Antworten

Hi,

Also ich habe eine ähnliche Vorgeschichte, ich bin noch jünger nach Deutschland gekommen.

Und trotz dass auf allen Dokumenten steht dass ich deutsch bin. Hat man automatisch auch die kasachische Staatsbürgerschaft, selbst meine Geschwister dich hier in Deutschland geboren sind und Deutsche von Geburt an sind, haben in Behörden die doppelte Bürgerschafft stehen. Das kommt daher das man damals bei der Einreise nie die kasachische Staatsbürgerschaft abgelegt hat beziehungsweise nicht gesagt hat dass man diese nicht mehr möchte. Auch im Reisepass und in allen Unterlagen steht zwar nur Deutsch, nur irgendwo im Computer bei den Behörden steht Deutsch/Kasachisch. Ich persönlich bleibe bei der doppelten Staatsbürgerschaft, denn die kasachische stört mich nicht und bringt mir auch keine vor oder Nachteile.

Wenn du aber die kasachische Staatsbürgerschaft nicht mehr möchtest, musst du ins Bürgerhaus und das dort mit den zuständigen Beamten besprechen, die werden dir dort weiterhelfen können.

Lg

Du hast keine kasachische Staatsbürgerschaft.

Hallo leider doch steht so in meinen deutschen Pass

Die kasachische Staatsangehörigkeit musst du nicht loswerden, weil du keine besitzt.

Gemäß des kasachischen Staatsangehörigkeitsrechts verliert man automatisch die kasachische Staatsangehörigkeit, wenn man noch eine andere Staatsangehörigkeit neben der kasachischen hat oder diese erwirbt.

Es gibt absolut keine Ausnahmen.

Wenn du russisch jannst, dann kannst du dir alles genauer durchlesen.

http://www.mfa.kz/ru/kiev/content-view/utrata-grazdanstva-4

Richtig auf dem Stand war ich auch! Aber von wenigen Wochen war ich im Stadthaus und musste paar Unterlagen beantragen und da sagte die Dame zu mir ich wäre Deutsch kasachische Staatsbürgerin und sie hat es mir so erklärt wie es oben Von mir beschrieben ist. Dort in Kasachstan, Russland sind wir einfach nur deutsche da steht auch nirgendswo aber hier bei den Behörden steht deutsch kasachisch!

@Reginkin

Die Dame im Stadthaus hat keine Ahnung, was übrigens keine Seltenheit ist.

Wenn das kasachische Staatsangehörigkeitsrecht besagt, dass ein Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit (in deinem Fall der deutschen) automatisch und ausnahmslos zum Verlust der kasachischen Staatsangehörigkeit führt, dann interessiert niemanden was irgendeine Mitarbeiterin einer deutschen Behörde dazu meint. Die Gesetzeslage ist eindeutig und unmißverständlich. Das ist Fakt.

Ich hatte bis vor wenigen Jahren einen Eintrag im Bürgerbüro, dass ich neben meiner deutschen auch eine "sowjetische" Staatsangehörigkeit besitze. Dabei ist es nur logisch, dass ich kein Bürger eines Staates sein kann, der schon seit über 20 Jahren nicht mehr existent ist.

Die Dame im Bürgerbüro fragte allerernstes, ob ich das auch belegen kann.

Ich fragte: "Was genau? Dass es die Sowjetunion nicht mehr gibt, oder dass ich kein Staatsbürger eines nichtexistierenden Staates sein kann?"

Es erwartet ja niemand, dass die deutschen Behörden sich mit allen Staatsangehörigkeitsgesetzen der ganzen Welt auskennen müssen. Aber die müssen doch in der Lage sein sich in solchen Fällen und nach solchen Hinweisen sich bei den zuständigen Auslandsvertretern zu erkundigen und nicht so einen Käse von sich zu geben?

Das ist einfach ziemlich unglaublich!

@sumi79

Okay , gut ! Das klingt logisch. Hast wirklich recht! Aber Unglaublich dass das in den deutschen Behörden Trotz allem in den Dokumenten so geführt wird.

Hoffe mal du weißt was ich meine, habe mich jetzt vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt, wie ich es meine.

Danke für deine ausführlichen Antworten und Hilfe da mal durch zu blicken.:)

@sumi79

Nein das ist falsch!!

Die Dame ist nicht deutsch/kasachische sonder eine Spätaussidler. In diesem Fall greift eine besondere Regelung die Deutschland für diese Menschen ausgehandelt hat. Wir behalten die doppelte Staatsbürgerschaft ob wir wollen oder nicht. Der Hacken hier ist aber tatsächlich das es in Kasachstan ab 2004 glaube ich keine doppelte Staatszugehörigkeitmehr gibt. Das Heißt beantragt Sie die kasachische Stadsbürgerschaft verliert Sie automatisch ihre deutsche. Ansonsten hat das ganze auf uns keine Auswirkungen da wir hier leben und arbeiten. Ist aber sehr nervig aber ich persönlich werde die Kasachische behalten da ich denen weder 170 Euro schenken noch das Bedürfnis einen Brief an der Kasachischen Presidenten zu schreiben. Ansonsten versuch eine negativ Bescheinigung zu bekommen das könnte klappen wenn du nie einen Kasachischen Pass hattest.

@Scheli85
Die Dame ist nicht deutsch/kasachische sonder eine Spätaussidler.

"Spätaussiedler" ist ein Status und keine Staatszugehörigkeit.

Spätaussiedler erlangen die deutsche Staatsangehörigkeit ohne ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit dabei aufgeben zu müssen.

Wir behalten die doppelte Staatsbürgerschaft ob wir wollen oder nicht. 

Spätaussiedler dürfen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, verlieren aber die deutsche automatisch, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit als die deutsche auf Antrag erlangen.

Darüber hinaus steht es jedem Spätaussiedler frei sich aus seiner anderen (z.B. russischen) Staatsangehörigkeit entlassen zu lassen und nur die deutsche zu besitzen.

Der Hacken hier ist aber tatsächlich das es in Kasachstan ab 2004 glaube ich keine doppelte Staatszugehörigkeitmehr gibt. Das Heißt beantragt Sie die kasachische Stadsbürgerschaft verliert Sie automatisch ihre deutsche. 

Da hast du ganz schön etwas durcheinander gebracht.

Natürlich verliert sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn sie die kasachische erwirbt. Das hat aber etwas mit dem deutschen § 25 StaG und nicht mit dem kasachischen Staatsangehörigkeitsrecht zu tun.

In Kasachstan ist das umgekehrt. Wer eine andere Staatsangehörigkeit zu der kasachischen zusätzlich erwirbt oder sie bereits besitzt, der verliert dadurch die kasachische automatisch und ausnahmslos.

aber ich persönlich werde die Kasachische behalten 

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, dann hast du die kasachische nicht mehr.

Das ist im kasachischen Staatsangehörigketsgesetz so geregelt. Das kannst du alles auf der Seite des kasachischen Konsulats selbst nachlesen.

http://mfa.gov.kz/ru/hongkong/content-view/voprosy-grazdanstva-8

@sumi79

TJa dann irren sich alle Behörden die mir und meiner Familie die Deutsch Kasachischen Stadsangehörigkeit bescheinigen. Da es ja diese nicht gibt? Blödsinn es ist so und wenn du diese nicht vorhandene Staatsangehörigkeit nicht explizit ablegt oder durch einen negative Bescheid nachwiesen das du sie nicht hast. Dann steht das nun mal in den Papiere ob du willst oder nicht. Erst wenn du alles von der Kasachischen Botschaft hast erst dann kannst du deine kasachische Staatsangehörigkeit löschen lassen. Und erst dann hast du keine kasachische Staatsangehörigkeit das wissen um Gesetze im anderen Land ist toll, aber hier zu Lande zu nichts zu gebrauchen. Um in Deutschland frei von kasachisch zu sein bedarf es eben mehr als der vermerkt auf die Webseite der Kasachischen Botschaft.

@Scheli85

Spätaussiedler" ist ein Status und keine Staatszugehörigkeit.

Und Dieser Status macht eben einen Unterschied. Zwischen Kasachischen Bürger und den Spätaussidlern. Da gab es gewisse Abmachungen zwischen den Staaten.

@Scheli85

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, dann hast du die kasachische nicht mehr.

Das ist im kasachischen Staatsangehörigketsgesetz so geregelt. Das kannst du alles auf der Seite des kasachischen Konsulats selbst nachlesen.

Wie gesagt ich besitze Sie und tausende anderer auch. Für ein Ihrer Meinung nach nicht vorhanden sein der Deutschkasachischen Staatsangehörigkeit ziemlich oft dafür das es nicht existiert.

@Scheli85
TJa dann irren sich alle Behörden die mir und meiner Familie die Deutsch Kasachischen Stadsangehörigkeit bescheinigen.

Das ist richtig.

Was nicht vorhanden ist, das kann man normalerweise nicht bescheinigen.

Vermutlich liegt das aber daran, dass deutsche Behörden sich im kasachischen Staatsangehörigkeitsrecht gar nicht auskennen und strikt nach deutschem Recht die Lage beurteilen.

Da es ja diese nicht gibt? 

Eine doppelte Staatsangehörigkeit in Verbindung mit der kasachischen Staatsangehörigkeit gibt es nicht.

Das ist im kasachischen Staatsangehörigketsgesetz so festgelegt. Es gibt keine Ausnahmen.

Die Belege in Form von Links von den Seiten verschiedener kasachischen Konsulaten wurden von mir bereits präsentiert.

Blödsinn es ist so und wenn du diese nicht vorhandene Staatsangehörigkeit nicht explizit ablegt oder durch einen negative Bescheid nachwiesen das du sie nicht hast.

Das stimmt nicht.

das wissen um Gesetze im anderen Land ist toll, aber hier zu Lande zu nichts zu gebrauchen. Um in Deutschland frei von kasachisch zu sein bedarf es eben mehr als der vermerkt auf die Webseite der Kasachischen Botschaft.

Wer die kasachische Staatsangehörigkeit hat und wer nicht bestimmt ALLEINE das Staatsangehörigkeitsgesetz der Republik Kasachstan.

Keine andere Behörde der Welt hat irgendwelche Rechte und Möglichkeiten diesbezüglich etwas zu bestimmen.

Einfacher ausgedrückt:

Kein deutsches Amt hat das Recht zu bestimmen wer ein kasachischer Staatsbürger ist und wer nicht.

So wie kein kasachischer Amt das Recht zu bestimmen hat wer ein deutscher Staatsbürger ist und wer nicht.

Ich empfehle dir sich generell zu erkundigen was Staatsangehörigkeitsrecht bzw. Staatsangehörigkeitsgesetz ist.

@Scheli85
Und Dieser Status macht eben einen Unterschied. Zwischen Kasachischen Bürger und den Spätaussidlern. Da gab es gewisse Abmachungen zwischen den Staaten.

Spätaussiedlerstatus bestätigt lediglich die Anerkennung bestimmter Personen und Personengruppen als deutsche Volkszugehörige innerhalb der BRD.

Es gibt keinerlei "Abmachungen" mit anderen Staaten und gewiss nicht mit Kasachstan betreffend der Möglichkeit der Mehrstaatigkeit.

Solche Absprachen gibt es auf der EU-Ebene und mit der Schweiz, was aber rein garnichts mit den Spätaussiedlern gemein hat.

Solltest du Belege für deine unsinnige Aussage haben, so möchte ich diese gerne sehen.