Hallo miteinander :)
Ich hoffe einige schlaue Fuchse können mir weiterhelfen:
Meine Firma zahlt allen Mitarbeitern jedes Jahr eine Gewinnbeteiligung im August. Diese ist im Arbeitsvertrag so festgehalten, das es sich um eine "freiwillige" Zahlung handelt.
Die Zahlung von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien und ähnlicher Zuwendungen liegt, soweit diese nicht durch Betriebsvereinbarungen geregelt sind, im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne den ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt
Die Höhe des Bonus variert je nach Tätigkeitsbereich, liegt aber mind. immer im mittleren dreistelligen Brutto Bereich.
Nun ist es so, das ich im Juli 2013 mittels Festvertrag eingestellt wurde und habe in dem Jahr nichts erhalten (ich war auch erst einen Monat in der Firma). Dieses Jahr habe ich (als einziger) wieder keine Beteiligung erhalten. Jedoch habe ich am 29.8.2014 meinen letzten Arbeitstag (Kündigung meinerseits). Kann bzw darf mein AG das als Grund nehmen, mir keinen Bonus auszuzahlen?
Ich habe schon etwas recherchiert und bin über das "Gleichberechtigungsgesetz" gestoßen. So wie ich aus den dazugehörigen Beispielen herausgelesen habe, darf er mich nicht außen vor lassen?! Immerhin handelt es sich im offiziellen Schreiben um eine "Gewinnbeteiligung für die Umsätze des letzten Jahres" und nicht um eine Mitarbeitmotivation für das kommende Jahr.
Freundliche Grüße