Haftet keine Baufirma bei Baumängeln?

5 Antworten

Der Punkt mit dem Brandschutz ist so, dass die Aufsichtsbehörde nach den vorliegenden Plänen die Abnahme vor Inbetriebnahme vornimmt. Nachträgliche Änderungen am Baukörper sind gesetzeswidrig und der Bauherr, also die Gemeinde, haftet dafür, wenn sie Änderungen ohne Bewilligung beauftragt. Wenn das der Fall ist, können in erster Linie die Gemeinde und an zweiter Stelle der MA der Gemeinde, welche das veranlasst haben, haftbar gemacht werden, da sie es im Rahmen ihrer Berufstätigkeit haben wissen müssen.

Bezüglich der PV Anlage: Der Elektroplaner und der Statikingenieur koordinieren ihre Arbeit von wegen Leistung der Anlage, Gewicht und Montagevorgang. Nicht jedes Dach trägt das Gewicht solcher Anlagen. Die Einstrahlung auf die Anlage wird im Rahmen der Planung geprüft. Dabei ist auch die Wärmeentwicklung ein Thema. Sollte die Wärme der dunkleren Paneelen auf den Tragekörper übegehen, ist die Anlage zunahe am Dach. Flachdächer sind meist mit Kupfer oder anderem Metall isoliert. Die Wärmeübertragung auf das Kupfer geht nur, wenn die Paneelen zu nahe am Dachkörper sind. Dazu gibt es vom Hersteller nicht nur Vorschläge, sondern Richtwerte, die einzuhalten sind.
Auch hier muss der Elektroplaner beweisen, dass er diese Werte mitteilte, was in der Regel der Fall ist. Die Montagefirma haftet für die Befestigung gemäss Hestellerangaben. Wenn die Wärme in der Toleranz liegt und die Statik sich trotzdem verändert hat, haftet der Bauherr, jedoch nur dann, wenn der Statiker zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes von der Montage der PV Anlage nichts wusste. Solche Teile werden oft nachträglich angebracht. Wusste er davon, hätte er das Gewicht und natürlich auch die Wärmeübertragung auf den Statikkörper miteinrechnen müssen. Dann ist er haftpflichtig und seine Haftpflichtversicherung muss den Schaden übernehmen.
Die Zeiträume für solche Mängel liegen irgendwo zwischen 5 und 10 Jahren, bzw bei der Arbeit der planenden Ingenieure erlischen sie unter bestimmten Umständen nie. Die Gesamtzusammenhänge und damit auch welche Fristen gelten, muss ein Gutachter prüfen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch ein Architekt, der so etwas vorschlägt und bauen läßt, müßte verantwortlich gemacht werden und über eine Versicherung die Kosten für den Schaden tragen. Auch bei den vielen Mängeln nach kurzer Zeit auf den Straßen müßte man die Baufirmen zur Kasse bitten, nicht daß die Kommunen die Reparaturen dann bezahlen, weil oft die Firmen schon pleite sind oder die Gewährleistungsfrist viel zu kurz war, die Baufirma nach kurzer Zeit nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann..

wenn der Architekt Mitarbeiter der Baufirma ist haftet diese vollumfänglich

Wenn der Architekt eigenständig ist haftet dieser voll da die Baufirma nur das gemacht hatte was Architekt geplant hatte

Anscheinend sind die sehr kurz. Wenn ich bedenke, dass mein Kühlschrank zehn Jahre hat und mein Auto fünf. Kann wohl keiner finanzieren so eine lange Garantie, weil die Firmen die dann nicht mehr leisten könnte.

Die "Garantie" ist abgelaufen und damit haftet dann der Steuerzahler.