Kann/darf man im Nachhinein seine Aussage verweigern/ändern?
Folgendes es geht um ein Unfall mit teilschuld beider Seiten.
nur der Gegner hat jemanden ohne Führerschein fahren lassen, der Polizei vor Ort haben wir 2 zeugen gesagt er hat kein Führerschein.
für ihn und den Halter des Wagen steht ja etwas mehr auf dem Spiel als nur Unfall schaden darum haben wir vorgeschlagen wenn er die komplette Schuld auf sich übernimmt und wir dafür vor Gericht sagen wir wissen nicht genau wer gefahren ist.
meine Frage ist das strafbar for und wenn wir im nachhinein die Aussage so ändern das der Führerscheinlose dann nicht so harte Strafen bekommt?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
3 Antworten
Selbstverständlich ist das strafbar. Erpressung, Nötigung sind keine Kavaliersdelikte. Und (mindestens) unendliche Falschaussage kommt dazu. Das sind schon mal 3 Monate Freiheitsentzug. Würde ich als Staatsanwalt dieses erkennen, würde ich euch vereidigen lassen, dann geht es für 1 Jahr in den Knast.
Das Gericht anlügen ist Strafbar, ein so genannter Meineid ist keine einfache Sache, mach das nicht auf eigene Faust, berate dich mit einem Anwalt.
Abgesehen von der Strafbarkeit einer Falschaussage: Wie wollt ihr denn den Unfallgegner die volle Schuld übernehmen lassen? Die Schuld ergibt sich ja nicht aus einem Deal, sondern wird anhand des Unfallhergangs festgestellt. Dann müsstet ihr ja zusätzlich zum Unfallhergang lügen. Zumal ihr ja sicherlich auch dahingehend bereits Aussagen ggü der Polizei gemacht habt, die irgendwo festgehalten und der Versicherung zur Verfügung gestellt werden.
Lass die Finger davon. Ihr reitet euch damit nur selbst in die Kacke.