Kann/darf man im Nachhinein seine Aussage verweigern/ändern?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Ja ist strafbar 100%
Nein ist es nicht 0%
Ich würde es machen 0%
Mach es nicht. 0%

3 Antworten

Ja ist strafbar

Selbstverständlich ist das strafbar. Erpressung, Nötigung sind keine Kavaliersdelikte. Und (mindestens) unendliche Falschaussage kommt dazu. Das sind schon mal 3 Monate Freiheitsentzug. Würde ich als Staatsanwalt dieses erkennen, würde ich euch vereidigen lassen, dann geht es für 1 Jahr in den Knast.

Ja ist strafbar

Das Gericht anlügen ist Strafbar, ein so genannter Meineid ist keine einfache Sache, mach das nicht auf eigene Faust, berate dich mit einem Anwalt.

Ja ist strafbar

Abgesehen von der Strafbarkeit einer Falschaussage: Wie wollt ihr denn den Unfallgegner die volle Schuld übernehmen lassen? Die Schuld ergibt sich ja nicht aus einem Deal, sondern wird anhand des Unfallhergangs festgestellt. Dann müsstet ihr ja zusätzlich zum Unfallhergang lügen. Zumal ihr ja sicherlich auch dahingehend bereits Aussagen ggü der Polizei gemacht habt, die irgendwo festgehalten und der Versicherung zur Verfügung gestellt werden.

Lass die Finger davon. Ihr reitet euch damit nur selbst in die Kacke.