BItte um Expertenmeinung: HFG Inkasso hat angeblich einen Vollstreckungstitel gegen mich. Fake?

14 Antworten

Eine Vollstreckungstitel haben die rechtlich geshen nur wenn Dir einem Mahnbescheid zugestellt wurde und Du nicht innerhalb von 2 Wochen einspruch eingelegt hast. Wenn hier kein Einspruch erfolgt, dann schicken die ien Vollstreckungsbescheid, wo Du immer noch 2 Wochen Einspruchzeit hast. Erst wenn auch diese verstrichen ist kannst Du rechtlich nichts mehr machen und die haben einen Vollstreckungstitel und koennen den Gerichtsvollzieher schicken.

Aber wie soll ich mich jetzt akut verhalten?

Eine Vollstreckungstitel haben die rechtlich geshen nur wenn Dir einem Mahnbescheid zugestellt wurde und Du nicht innerhalb von 2 Wochen einspruch eingelegt hast.

Mir fallen auch andere Möglichkeiten ein, einen vollstreckbaren Titel zu bekommen.

@jurafragen

Ja, aber nur fuer Behoerden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren, zvielrechtlich geht da nichts. Wir sprechen von Titeln die den Gerichtsvollzier schicken lassen, ein Gerichtsurteil kann auch als Vollstreckbare Ausfertigung vollstreckt werden, aber keine Mahnung von einem Inkassobuero wie hier. Du solltest gegen die Mahnung Widerspruch einelegen , per Post Fax od. Mail und die Gruende warum darlagen in den Widerspruch.

Um Gotteswillen, bloß nicht darauf reagieren.

Gehe zur Polizei und bringe das zur Anzeige. Das gleiche habe ich mal erlebt, nur nicht schriftlich sondern telefonisch. Die wollten dann von mir eine Gebühr in Höhe von 80,-- oder 85,-- € kassieren und dafür würden sie dafür sorgen, dass die Angelegenheit für mich erledigt ist.

Ich habe mich da an die Polizei gewandt, die sammeln dann solche Anzeigen.

Also entweder zur Polizei oder überhaupt nicht reagieren.

Ich bin mehr für Polizei und Anzeige, da diesen Leuten das Handwerk gelegt werden muss.

LG Inga

Wir überlegen, uns erstmal an den Verbraucherschutz zu wenden.

Beim Inkassobüro eine Vorlage des Titels in Kopie anfordern und mitteilen, dass ohne Nachweis des existierenden Titels, von dem Du keine Kenntnis hast, die Erstattung der Forderung abgelehnt wird.

Falls das Inkassobüro diese Kopie nicht beibringt und weiter mahnt: Strafanzeige wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs erstatten.

das kann sein daß du vor Jahren mal die Kurzvorwahl 01019 benutzt hast um ein paar Pfennige zu sparen. Hast du dann die Telekomrechnung nicht gleich bezahlt und dann womöglich noch den Zahlschein von der Mahnung verwendet, so sind diese Pfennigbeträge damals unbezahlt geblieben. Dazu setzen diese Inkassodienste Ermittlungskosten, Schreibgebühren, und kommen dann tatsächlich auf einen Betrag von ein paar Euro. Wenn sie angeben einen titel zu besitzen, dann hättest du irgendwann in den letzten JAhren einen Mahnbescheid von einem Amtsgericht zu Gesicht bekommen müssen mit der Aufforderung, den Anspruch zu prüfen und ggfs,. Widerspruch einzulegen, in so einem gelben Umschlag den die 'Postfrau unterschreibt, man nennt das Zustellungsurkunde. Hast du den Widerspruch versäumt weil du es dir nicht erklären konntest, so konnte der Telefonanbieter tatsächlich einen Vollstreckungsbescheid gegen dich beantragen, den er jetzt vorgibt gegen dich zu besitzen. Hat er diesen tatsächlich, kann er damit dein Konto sperren, deinen Lohn pfänden und dir vom Gerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung abnehmen lassen, sofern du den Betrag nicht in drei bis sechs Raten begleichen wirst.

Nein nicht antworten die wolle nur deine Daten, warte bis etwas schriftliche kommt eine Mail reicht nicht und dann Einspruch einlegen. Nach 3 Jahren Verjähren solche Forderungen. Darauf kannst du dann hinweisen.

Es kam ja schriftlich. Deshalb wollte ich ja ein Schreiben fertig machen. Darin steht nur meine Adresse und die haben sie ja - sonst hätten sie mich ja nicht anschreiben können.

Ich würde dort nicht anrufen oder eine Email hinschicken, weil sie dann ja noch zusätzlich meine Tel-Nr und Email-Addy hätten.

Verjähren Vollstreckungstitel tatsächlich nicht erst nach 30 Jahren?

@TrickSiebzehn
Verjähren Vollstreckungstitel tatsächlich nicht erst nach 30 Jahren?

Ja.

Wenn aber innerhalb der ersten 7-10 Jahre NIE ein Versuch unternommen wurde, die titulierte Forderung zu betreiben kann sich der Schuldner mit anwaltlicher Hilfe eventuell auf eine Verwirkung berufen.

@TrickSiebzehn

Ja, Vollstreckungstitel verjähren erst nach 30 Jahren - aber dazu muss man erstmal einen solchen haben.

Die normale Verjährung beträgt 3 Jahre (beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung gestellt worden ist) - jede Mahnung unterbricht die Verjährung.

HFG ist wohl genau auf das Eintreiben solcher titulierter Schulden "spazialisiert".

@angy2001
jede Mahnung unterbricht die Verjährung. 

Falsch!

Außergerichtliche Maßnahmen haben keinen Einfluss auf die Verjährung. Nur ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klageerhebung unterbrechen die Verjährung für jeweils 6 Monate.

@kevin1905

stimmt - ich habe die Änderung immer noch nicht intus. sry.

@angy2001

In der Beziehung hat sich nichts geändert.