Atriga Inkasso fake Mahnung?

3 Antworten

Wenn ein Inkasso etwas von Dir möchte, muss es Dir auch mitteilen, worauf sich die Forderung stützt.

Ja das dachte ich mir auch so. Ziemlich komisch das ganze

Ich ergänze mal: Das ist sogar eine gesetzliche Pflicht (§11a RDG). Ich würde hier eine Beschwerde ans zuständige Aufsichtsgericht richten (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de) und dort monieren, dass man keine klare Ansage erhalten hat, was das für eine Forderung sein soll und dass man es nur angeblich im Internet nachgucken können soll.

So eine Beschwerde kostet auch nur Briefporto, keinerlei Gebühren. Das Briefporto ist besser so investiert, als dass man irgendeinen höflichen Bettelbrief ans Inkasso schreibt.

Auf jeden Fall erhält man so auch Infos vom Inkasso, denn es muss dann gegenüber dem Gericht Stellung nehmen.

@mepeisen

Dir zusätzlich noch ein "verbales" Dankeschön.

Aus welchem Jahr soll die Forderung sein ?

Das Atriga Schlitzohren sind ist kein Geheimnis.

Habe eben auf der Rückseite des 2. Zettels, ganz klein oben, den Tag des Vorfalls gefunden. Linie 2, am 06.03.16. Es kann gut sein dass da mal wirklich was war aber das habe ich mit Sicherheit schon lange bezahlt und wenn überhaupt nach 3 Jahren wäre das doch verjährt oder?

@Sieisthaltso

3 Jahre zum Jahresende. Das wäre also allenfalls 31.12.2019 bezahlt. Dann recherchiere mal, ob du an dem Tag (ein Sonntag) mit dieser Linie gefahren warst und kontrolliert wurdest. Eine Schwarzfahrt vergisst man ja nicht so leicht oder?

Und dann Kontoauszüge aus dieser Zeit prüfen, ob du bezahlt hattest.

@mepeisen

/ sieisthaltso

Warum warten die über 2 Jahre ?

Falls man den kto Auszug nicht findet wurde ICH auf ahnungslos machen und den ganzen Sachverhalt negieren bzw anzweifeln.

Tenor :

Sehr geehrtes Inkasso, mir ist keine Beförderungserschleichung aus 2016 bekannt. Handelt es sich um eine Verwechslung ? Bitte um Detailinformationen über den damaligen Vorfall ! Ausser dem bitte ich höflich um einen Legitimationsnachweis das der Forderungseinzug an Sie abgetreten wurde ( BGB 174 bzw BGB 410) Bis zum Erhalt der von mir eingeforderten Unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.Mit der Kontaktaufnahme per Telefon bin ich nicht einverstanden.

Schriftlich ! Nicht anrufen

Dann abwarten und wieder hier posten

Hallo,

ich habe genau das gleiche bekommen aber aus dem Jahre 2015 und ich habe es tatsächlich schon bezahlt gehabt. Ich weiß nicht wollen wir das privat irgendwie mal schreiben. Habe jetzt auch eine sehr unseriöse E-Mail von einer Anwaltskanzlei bekommen.