bis welchen alter ist man nicht mehr schulpflichtig?

8 Antworten

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Das kommt auf das Bundesland an, Schulrecht ist Landesrecht...

Zitat aus der KMK (Kultusministerkonferenz: "Allgemeine Schulpflicht und Teilzeitschulpflicht Die Schulpflicht in Deutschland untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht (allgemeine Schulpflicht) und eine Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht). Die allgemeine Schulpflicht beginnt für alle Kinder in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres und beträgt zumeist neun Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg und Bremen zehn Vollzeitschuljahre, in Nordrhein-Westfalen am Gymnasium neun und an anderen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zehn Vollzeitschuljahre). Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht unterliegen diejenigen Jugendlichen, die im Sekundarbereich II keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeitform besuchen, der Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht). Diese umfasst in der Regel drei Teilzeitschuljahre, wobei sie sich nach der Dauer des Ausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf richtet. Generell beinhaltet die Schulpflicht die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen. Verantwortlich für die Erfüllung sind sowohl der Schüler und seine Eltern als auch im Rahmen der Berufsschulpflicht der Ausbildungsbetrieb. Die Schulpflicht gilt ebenso für behinderte Kinder und Jugendliche." (http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/schulpflicht.html) Ob voll- oder teilzeitschulpflichtig hängt also auch von deinem schulischen und beruflichen werdegang ab.

MosqitoKiller  27.08.2012, 20:26

Das scheint aber veraltet bzw. unvollständig zu sein...

Chillkiko 
Fragesteller
 28.08.2012, 20:10
@MosqitoKiller

is so bruder is so

Ich weiß nicht, ob es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Hier in Brandenburg ist man bis 18 Jahre schulpflichtig. Ich weiß es ganz genau, da mein Sohn mit 17 Jahre aus der Schule kam und keine Ausbildung hatte. Er blieb somit zu Hause. Nach einigen Wochen bekam ich Post und mußte nachweisen, dass er weiter zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder ein Praktikum absolviert. Alles war erlaubt, nur dass rumsitzen und nichts tun nicht. Wir haben uns dann auf ein unentgeltliches Praktikum gesucht und er hat die ersten beruflichen Sachen kennengelernt. Das Praktikum hat sich auch bei den Bewerbungen immer gut angekommen. Hätte er nichts unternommen, hätte ich als Mutter Strafe zahlen müssen.

Einfach mal googlen, ist eine alte Antwort von gutefrage...:

Das habe ich tatsächlich schon mal beantwortet. Bildung ist Ländersache, also kann die Schulpflicht von Bundesland zu Bundesland verschieden lang sein. In Hessen unterscheiden wir zwischen der Vollzeit- u. der Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert gem. § 59 HSchG neun Schulbesuchsjahre. Früher schloß sich die Berufsschulpflicht direkt daran an, sofern man keine weiterführende Schule besuchte und dauerte gem. § 62 HSchG bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem der Schüler 18 wurde. Oft gingen hier Schüler fehl in der Annahme, sie seien nur bis zum 18 Geburtstag berufsschulpflichtig bzw. mangels Ausbildungsplatz gar nicht berufsschulpflichtig. Inzwischen ist die Rechtslage in der Berufsschulpflicht aber wieder eine andere. Sie greift jetzt nur noch bei Aufnahme einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit. Man ist dann nur noch zum Besuch der Berufsschule berechtigt. Vollzeitschüler, die nach dem 9. Schulbesuchsjahr weiterführende Schulen (Realschule, Gymnasium) besuchen wollen, sind dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet. Aber Vorsicht! Wer sich einmal dazu entschließt die weiterführende Schule zu verlassen (z. B. um es mal mit Arbeit zu versuchen oder kein Bock mehr auf Schule), der verlässt sie für immer. Einen Rückweg gibt es nicht. Gruß Navvie

Nach 9 Jahren glaube ich also so ist es im Gymnasium, denn dann hast du deinen Hauptschulabschluss.

Chillkiko 
Fragesteller
 27.08.2012, 20:22

LOL