Bis wann kriege ich Unterhalt?

9 Antworten

Die Eltern sind verpflichtet, dir eine(1) Ausbildung oder Studium zu finanzieren, solange müssen sie dich unterstützen, was aber nicht heißt, dass du nicht durch Jobs etwas zu deinem Lebensunterhalt beitragen kannst.

Du hast BAföG beantragt? Du bekommst BAföG? Dann erweiterst du den BAföG Antrag bei Auszug. Deine Eltern überweisen dir das Kindergeld und gut.

Du bekommst kein BAföG weil deine Eltern zu viel verdienen? Dann setz dich mit ihnen an einen Tisch besprich deine Auszugspläne mit ihnen. Werden und wollen sie den Auszug unterstützen? Solange du nicht für das Studium ausziehen musst (weil zu weit weg), können sie dir Zuhause auch Kost und Logis (inkl. Allem) anbieten, wenn es so für sie günstiger kommt. Eine Wohnung müssten sie nicht sponsern...

Ansonsten hättest du Anspruch auf Unterhalt (Bar oder als Kost und Logis) solange du die Erstausbildung machst).

Unterhaltsberechtigt ist man bis zum Ende der Erstausbildung, maximal aber bis zum 25. Lebensjahr. Unterhalt muss aber nicht zwingend in Geld geleistet werden. Unterhalt kann auch in Wohnung und Versorgung geleistet werden. Du hast dabei nicht die Wahl, deine Eltern dürfen das vorgeben. Die einzige Möglichkeit ist, das deine Berufsausbildung in einer Entfernung zum Elternhaus ist bei der das leben zu Hause nicht mehr möglich ist. Nur dann sind die Eltern zum Barunterhalt verpflichtet.

Musst du wegen deines Studiums ausziehen? Wenn ja, dann hättest du einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 860,-- Euro/ Monat incl. Kindergeld. Das kannst du an dich abzweigen lassen, dann sind es noch 656,-- Euro. Das allerdings nur, wenn deine Eltern leistungsfähig sind.

Du kannst Bafög beantragen, dann wird geprüft, ob sie zahlen müssen und wie viel.

Aber beachte: wenn du nur ausziehst, weil du Bock drauf hast, dann müssen deine eltern dir gar nichts zahlen,denn: sie bieten dir mit freier Kost und logis, wie es so schön heißt den Unterhalt in Form von Naturalunterhalt.

Wenn du den nicht in Anspruch nehmen möchtest, dann bleibt dir das Kindergeld, cen Rest musst du dir selbst erwirtschaften.

Bis maximal 25 oder bis du dein Studium beendet hast sofern das vor 25 ist

Das gilt aber nur dann wenn deine Eltern dich raushaben wollen (!) - nicht wenn du grundsätzlich noch bei Ihnen weiterleben könntest und sie dich auch noch daheim wohnen lassen würden. (Nennt sich Unterhalt in Naturalien, wenn du dies nicht annimmst, hast du keinen Anspruch auf Barunterhalt)