Autounfall mit Leasingauto?

6 Antworten

Ein Paar Beistriche etc würden nicht schaden. Die Versicherung vom Gegner zahlt den Schaden, als Totalschaden den Zeitwert.

Autounfall mit Leasingauto?
ich hatte vor 2 jahren das Auto als einen Neuwagen gekauft

Was denn nun, gekauft oder geleast???

wie sollte ich am besten vorgehen

als Allererstes ist der Eigentümer über den Unfall zu informieren ! ! ! Bei einem Leasingfahrzeug ist das der Leasingnehmer, bei einer Finanzierung ist das eine Bank.

Der Eigentümer entscheidet, wie es weiter geht. Zunächst mal wird ein Gutachten erstellt werden müssen, darin ist explizit aufgeführt ob und wieviel Wertverlust nach der Rreparatur bestehen bleibt. Solltest Du das Auto nach Auslauf des Leasing kaufen wollen, wird der vorverhandelte Betrag (bei Abschluss des Leasing) um den Wertverlust gekürzt, wenn du das Fahrzeug nach Kauf zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen willst, ist anzugeben das das Fahrzeug einen Unfall hatte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
verreisterNutzer  26.07.2018, 09:36

Auch ich mache Fehler:

Bei einem Leasingfahrzeug ist das der Leasing nehmer,

muss natürlich heißen:

Bei einem Leasingfahrzeug ist das der Leasinggeber,

lesterb42  26.07.2018, 09:36
als Allererstes ist der Eigentümer über den Unfall zu informieren ! ! ! Bei einem Leasingfahrzeug ist das der Leasingnehmer

Oder vieleicht doch der Leasinggeber?

verreisterNutzer  26.07.2018, 09:37
@lesterb42

danke, habs grad selbst bemerkt

was soll dir zustehen? du hast den Vertrag mit der Leasingfirma einzuhalten, da Der der Besitzer ist, hast den zu informieren. Die Wertminderung wird seitens der Versicherung berücksichtigt.

Du kannst das Fahrzeug zurückgeben, die Kosten wirst übernehmen müssen. Oder übernimmst es und verkaufst es. Im Kaufvertrag gibst den Schaden an.

verreisterNutzer  26.07.2018, 09:29

Besitzer ist der Fragesteller.....
Da muss stehen:

du hast den Vertrag mit der Leasingfirma einzuhalten, da Der der Eigentümer ist, hast den zu informieren.

Wenn man das berücksichtigt, ist es eine sehr gute Antwort

peterobm  26.07.2018, 09:32
@verreisterNutzer

stimmt, ist ja ein Unterschied - Eigentümer - Besitzer

Der Schaden, der dir entstanden ist, muss durch den ersetzt werden, der ihn verursacht hat, bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

verreisterNutzer  26.07.2018, 09:33
Der Schaden, der dir entstanden ist, muss durch den ersetzt werden, der ihn verursacht hat, bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Dem Fragesteller ist aber kein Schaden entstanden

lesterb42  26.07.2018, 09:38
@verreisterNutzer
Ich hatte einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug und zwar war ich nicht der Schuldige , da mir jemand auf der Autobahn mit Vollerwucht hinten reingefahren ist da er abgelenkt war und nicht nach vorne geschaut hat das es Stau ist.

Wenn das kein Schaden ist? Oder meinst du nur den Leasinggeber? Auch der wird irgendwann ein Fahrzeug wieder haben wollen in einem dem Alter entsprechenden Zustand und kein Unfallfahrzeug. Also ist der GF hier doch insoweit involviert.

verreisterNutzer  26.07.2018, 09:39
@lesterb42

Natürlich ist das ein Schaden, aber eben nicht der des Leasingnehmers sondern der des Leasinggebers

verreisterNutzer  26.07.2018, 09:44
@lesterb42

Dem Leasingnehmer ist unseres Wisssens nach kein Schaden entstanden. Aber als Tipp am Rande, er ist geschädigt wenn er sich bei dem Unfall Verletzungen zugezogen hat, oder bei dem Unfall seine Kleidung, elektronische Geräte oder was er sonst noch so in dem Fahrzeug hatte, verschmutzt, beschädigt oder untergegangen ist. All diese Ansprüche sind seinerseitz an den Verursacher zu richten.

lesterb42  26.07.2018, 09:48
@verreisterNutzer

Ich weiß was du meinst. Richtig ist aber doch wohl auch, dass

  1. der Leasingnehmer verpflichtet ist, das Fahrzeug vertragsgemäß zurückzugeben, was nunmehr nicht möglich ist.
  2. er nach dem Unfall kein brauchbares Fahrzeug hat bzw. ohne Fahrzeug dasteht.

Und das ist jetzt kein Schaden?

verreisterNutzer  27.07.2018, 11:14
@lesterb42

Hallo Lesterb42,

  1. die Leasingsache wurde zwischenzeitlich beschädigt, ist der entstandene Schaden höher als 60% des wiederbeschaffungswert, so liegt eine schwerwiegende Vertragsstörung vor, nach der beide Vertragspartner berechtigt sind den Vertrag ausserordentlich zu beenden. Versicherung bezahlt, GAP übernimmt die noch ausstehenden Raten und der Vertrag ist beendet. Eine Benachteiligung des Leasingnehmers ist nicht zu erkennen. Ausser der Leasingnehmer hat auf die GAP Deckung verzichtet, aber das ist sein eigenes Risiko das nichts mit dem eigentlichen Schaden zu tun hat)
  2. Wird das Fahrzeug repariert, steht dem Leasingnehmer eine Nutzungsausfallentschädigung zu, der Leasingvertrag wird vorerst nicht berührt. Erst bei einer geplanten Eigentumsübertragung auf den Leasingnehmer entsteht hier der eigentliche Schaden für den Leasingnehmer. Denn wenn er das Fahrzeug kaufen möchte steht ja der KAufpreis bereits zu Vertragsbeginn fest. Er hat nun die Möglichkeit zu den vereinbarten Umständen das Fahrzeug zu kaufen oder vom Kauf Abstand zu nehmen. Auch kann er bzgl. der Wertminderung neue Verhandlungen mit der Leasinggesellschaft aufnehmen so das auch hier kein Nachteil für den Leasingnehmer entsteht.
  3. (zu 2.) durch die schwerwiegende Vertragsstörung kann der LEasingvertrag beendet werden und der Leasingnehmer kann sofort einen neunen Leasingvertrag eingehen.... Daher: nein, ihm ist kein Schaden entstanden und er muss auch nicht ohne Auto dastehen. Vielmehr kann er sich umgehend um ein anderes Fahrzeug kümmern. Da er ohnehin an dem Fahrzeug ausser dem Vorkaufsrecht keinerlei weitere Eigentumsrechte erworben hatte, die Sache für die das Vorkaufsrecht bestand aber unwiderbringlich nicht mehr in dem Zustand ist wie es vorher vereinbart war, bleibt ihm nur die Möglichkeit von seinem Vorkaufsrecht Abstand zu nehmen. Auch dadurch entsteht ihm kein Schaden.

Ein Leasingvertrag ist nichts anderes als ein Mietvertrag, der Unterschied besteht ausschließlich darin, das dem Leasingnehmer mehr Rechte und Pflichten als einem Mieter übertragbar sind. Die gebräuchlichsten Rechtte und Pflichten sind im Gegensatz zur Miete:

  • das Fahrezug auf eigene Rechnung zu versichern
  • das Vorkaufsrecht
  • die Wartung auf eigene Rechnung durchführen zu lassen
  • usw.
lesterb42  01.08.2018, 11:50
@verreisterNutzer

Das ist alles richtig. Gleichwohl gibt es - wie du an der Frage siehst - einen Unterschied, ob der Vertrag stöhrungsfrei durchläuft oder so eine Unglück passiert. Selbst wenn der Leasingnehmer da schlussendlich keinen großartigen Schaden zu beklagen hat, wird er irgendwo immer in Vorleistung gehen und er muss sich kümmern. Das benötigt Zeit, die ihm keiner ersetzt.

Das Auto wird repariert, die Leasingfirma erhält die Wertminderung ausgezahlt.

Wenn du das Auto später kaufst musst du entsprechend weniger bezahlen und hast somit keinen Nachteil.