Ist ein Content- Anspruch auf YouTube rechtlich wirksam?


18.02.2021, 11:47

Folgendes wird angezeigt, wenn der erste Fall eintritt:

1 Antwort

Also nach meinem Kenntnisstand darf dann keine Abmahnung mehr erfolgen weil:

  1. der Rechteinhaber diese Vorgehensweise ja explizit vorgegeben hat und
  2. der Rechteinhaber ja an deinen Einnahmen beteiligt wird.

Wenn Du aber auf der sicheren Seite sein willst benutzte Videos die explizit mit "CC" gekennzeichnet sind oder drehe die Videos mit deinen eigenen Worten nach. Wenn Du dann noch diese Videos mit Filmausschnitten die Du frei verwenden darfst aufpeppst dann steht deinem YouTube-Kanal nichts im Wege.

Gib dazu in der Google-Suche mal MovieClips30Rabatt - Dann findest du Filmausschnitte die Du frei verwenden darfst zu einem super günstigen Preis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
RandomUser137 
Fragesteller
 18.02.2021, 11:57

Und wenn mit dem Video keine Einnahmen generiert werden? Ist das egal?

Angelous29  18.02.2021, 12:11
@RandomUser137

Wie gesagt! Der Rechteinhaber gibt ja diese Vorgehensweise vor. Daher sehe ich da kein Problem. Ansonsten würde er die Sperrung vorgeben und veranlassen.

Dies ist aber keine Rechtsberatung muss ich noch dazu sagen wohl gemerkt.

Nur meine Ansicht und Kenntnis.

Hast Du mal bei YouTube angefragt um das zu klären?