Nachbar-streit um Abwasser
Für uns stellt sich folgende Frage:
Wir wohnen in einem 3-Familienhaus und die Abzweige der Entwässerungsleitung unserer Waschmaschinen, sowie zweier Bäder erfolgt über eine gemeinsame Abwasserleitung mit unserem Nachbarn, der ebenfalls Abzweige in diese Abwasserleitung hat. Das Grundstück, indem die Abwasserleitung liegt, ist allerdings Eigentum unseres Nachbarn.
Nun muss diese dringend erneuert werden, da permanent Verstopfungen auftreten und die alten Steinzeugrohre teilweise gebrochen sind.
Unserer Nachbar argumentiert jedoch, dass er sich an den Kosten nicht beteiligen will, da er eigentlich keinen Schaden derzeit hat ( das stimmt, da nur bei uns langsam Wasser in den Keller sickert) und er behauptet, dass unser Hausvorbesitzer (wir haben das Haus vor 16 Jahren gekauft) irgendetwas an der Abwasserleitung fasch gemacht hat.
Ist unser Nachbar verpflichtet, sich zu beteiligen, da es ja auch seine Abwasserleitung ist?
Wenn ja und wir versuchen würden ihn diesbezüglich rechtlich zu zwingen, kann er uns dann im Gegenzug verbieten seine Abwasserleitung weiter mit zu benutzen?
Vielleicht weiß jemand Rat, dann bitte melden.
2 Antworten
Diese "Gemeinsamkeiten" waren in der ehemaligen DDR zur Kosteneinsparung sehr üblich gewesen. Wir haben z.B. gemeinsame Gas und Wasseranschlüsse.
In Ihren Fall besteht gegenseitig eine sogenannte Baulast, zum gegenseitigen Vorteil. D.h. auch Kosten-Teilung für Reparaturen. Bevor Sie im Gerichtsstreit sehr viel Geld ausgeben, versuchen Sie eine gütliche Einigung, z. B. das sie gemeinsam via eines unabhängigen Schiedsspruch zu einer Lösung kommen.
grundbuch bemühen da sind rechte und pflichten eingetragen , was ist mit der städtischen bauaufsicht? wenn es immer schon so war gibt sowas wie gewohnheitsrecht. die argumentation das er nicht betroffen ist ist unsinnig, aber wenn sein rohr ok ist bis zum anschlusspunkt und er nur wegerechtlich betroffen ist kann ihm das egal sein, wenn nur das hauptrohr defekt ist, ob er an den geringen anschlusskosten für sein rohr beteiligt werden kann wenn ein neues hauptrohr verlegt wird , wird er gegenrechnen können das bauarbeiten auf seinem grundstück zunutzungsausfall geführt haben .. die frage ist wie es im grundbuch geregelt ist oder was städtische verordnungen dazu sagen, eine passive vorteilsnahme spricht ja der eingriff in sein eigentum entgegen. vermutlich muss er zustimmen und eine geringen teil der kosten tragen da die nutzung des rohrs auch in seinem interesse liegt
Hallo erst einmal danke für die schnelle und auch hilfreiche Antwort.Vieleicht können sie mir erneut ihre Meinung mitteilen wenn ich ihnen den genauen Sachverhalt genauer schildere. Zum einen liegen seine Zuleitungen genau wie meine noch vor dem Kanalbruch und fliessen damit genauso ins nichts. Da unser aller "Schmutzwasserkanal" nun durch eine alte Klärgrube verläuft die meinem Nachbarn gehört aber nicht mehr in Betrieb ist , stieg das Schmutrzwasser im laufe der Zeit nun so hoch in der Grubenwanne (das gebrochene Rohr liegt direkt in der Grube) das "Schmutzwasser" austrat und durch meine Kellerwand (Sandstein) eindrung. Äußerst unangenehm. Da ich diese Grube sofort habe auspumpen lassen um weiteres sickern in meinen Keller zu vermeiden kamen jetzt auch noch andere Kammern zum Vorschein die auch zum Teil mit Fäkalien vollstehen .Wie sehen sie die Verteilung der anfallenden nicht geringen Kosten . Schon mal ganz hertzlichen Dank im Vorfeld für ihre Mühe und ein schönes Weinachtsfest. Peter