Was muss man rechtlich beachten, wenn man Bücher/Geschichten auf Youtube vorliest?

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UrhG § 15 Allgemeines

"(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

  1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19) ..."

UrhG § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht

"(1) Das Vortragsrecht ist das Recht, ein Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen."

Hier gilt: "Die VG WORT nimmt für die von ihr vertretenen Autor en und Verlage das Recht des öffentlichen Vortrags (§ 19 Abs. 1 UrhG) eines erschienenen Werks wahr. Veranstalter von öffentlichen Lesungen und Vortrage nde sind daher verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung die Genehmigung der VG WORT einzuholen und die Gebühren mit der VG WORT nach dem geltenden Tarif a bzurechnen. "

Nicht-Mitgliedern muss man aber selber anschreiben.

Und für Youtube gelten sicher andere Tarife als für Säle wie in http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/merkblaetter/Merkblatt_Vortragsrecht.pdf

Gruß aus Berlin, Gerd

Das ist problematisch. Wenn du gemeinfreie Texte vorliest (Autor seit über 60 Jahren tot), gibt es kein Problem, so etwas gibt es auch als gemeinfreie Hörbücher.

Wenn du neuere Werke hast, darfst du davon nur Auszüge veröffentlichen und musst dabei zitieren.

GerdausBerlin  27.12.2014, 23:52

Knapp daneben ist auch vorbei:

UrhG § 64 Allgemeines

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Entscheidend ist dabei der Ablauf des Todesjahres - erst dann beginnen die 70 Jahre zu laufen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Riverplatense  28.12.2014, 15:30
@GerdausBerlin

Aha, danke, dann habe ich mich um zehn Jahre falsch erinnert.

Nein das reicht nicht. Dafür bräuchtest du die entsprechenden recht du entweder so teuer sind das du das nicht bezahlen kannst oder du bekommst sie garnicht erst. Das du das nicht selbst verfasst hast bemerkt Youtube spätestens dann wen sich der Rechteinhaber bei denen meldet und deine Sachen im besten Fall sperren lässt, oder im schlimmsten Falle deine Daten will für eine Anzeige.

Du benötigst die Genehmigung der Inhaber der Rechte. Die Rechte haben meist nicht die Ersteller (Autor), sondern die Veröffentlicher (Verlage) der geistigen Arbeit.

Wenn du eine Geschichte vorlesen willst musst genau das Urhebberrechts beachten. Ich würde eine Erlaubnis einholen. Zum Beispliel: du verfasst ein Buch und jemand anderes lest das im Internet vor. Dann müsste die Ja das Buch nicht Kaufen.