Bier = Grundnahrungsmittel in Bayern?

4 Antworten

Bier ist auch in Bayern kein Grundnahrungsmittel, eine Besonderheit ist aber, dass die bayerischen Brauer eine tariflich festgelegte Menge an Bier im Monat bekommen müssen. (78 Liter)

Das Umsatzsteuergesetz ist ein Bundesgesetz und im § 12 II UStG sowie der dazugehörigen Anlage 2 gibt es keine bundeslandspezifischen Ausnahmen.

Wo hast du den Unsinn aufgeschnappt? Da gibt es keine unterschiedlichen Steuersätze.