Beziehung 14 und 18 Schweiz?

2 Antworten

Die Gesetze in der Schweiz kenne ich nicht, aber die in Österreich. Wenn beide mindestens 14 sind, dürft ihr alles machen. Solange du dich in Österreich befindest, gelten für dich auch nur diese Gesetze.

Auch in der Schweiz gibt es Stellen, wo sie sich als Jugendliche gratis über ihre Rechte informieren kann. In Österreich heißt das Jugendanwalt, die schweizer Bezeichnung kenne ich nicht. Im Zweifel könnt ihr euch auch einfach an den Jugendanwalt in Österreich wenden (am besten in Vorarlberg, die sind am nächsten zur Schweiz). Die können auch weiterhelfen.

Tobeyyyyy 
Fragesteller
 19.07.2020, 20:04

Das heißt ich kann nichts falsch machen?

summersweden  19.07.2020, 22:29
@Tobeyyyyy

Was heißt hier "nichts"? Es gibt einen Haufen Sachen, die du falsch machen könntest. Allerdings interessiert es Österreich nicht, mit wem du zusammen bist (bzw. was du mit deinem Partner machst), sobald beide entweder unter 14 oder beide über 14 sind. Und da du dich nicht in der Schweiz befindest, sind deren Gesetze für dich unwichtig.

Umgekehrt heißt das aber auch, dass die Gesetze in Österreich für deine Freundin nicht gelten, solange sie in der Schweiz ist. Folglich können ihr je nach Gesetzeslage sehr wohl Konsequenzen drohen. Und da es dich als Freund auch interessieren sollte, ob sie bestraft werden kann wegen eurer Beziehung, solltet ihr euch da informieren.

Tobeyyyyy 
Fragesteller
 19.07.2020, 22:38
@summersweden

Okay und wenn wir eine Liebesbeziehung ohne Sex und ähnlichem haben machen wir uns also nicht strafbar?

summersweden  19.07.2020, 23:21
@Tobeyyyyy

In Österreich nicht. In der Schweiz möglicherweise schon. Das ist ja euer Problem: für jeden von euch gelten andere Gesetze. Für dich gelten die österreichischen Gesetze, für sie die schweizer. Du machst dich auch nicht strafbar, wenn du mit ihr Sex in Österreich hast. Aus österreichischen Sicht ist eure Beziehung mit allem Drum und Dran erlaubt. Ob sie aus schweizer Sicht auch erlaubt ist, müsst ihr selber herausfinden.

NA: Dann kannst du ja schon üben für den Knast:

https://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_020.htm

1. Gefährdung der Entwicklung von Minderjährigen.Sexuelle Handlungen mit Kindern
1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,es zu einer solchen Handlung verleitet oderes in eine sexuelle Handlung einbezieht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
3. 2 Hatder Täter zur Zeit der Tat oder der ersten Tathandlung das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.
4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

Siehe auch hier:

https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/kriminalgericht-sex-mit-minderjaehriger-18-monate-freiheitsstrafe-ld.94192