Bezahlt die Haftpflichtversicherung für Mitbewohner/Partner?
Folgende Situation stellt sich da: Da in der Stube ein größerer Fernseher ist, wollte ich mit meiner Freundin in der Stube ein Film gucken. Wir haben die Matratzen aus dem Schlafzimmer geholt und die auf den Boden gelegt. Beim Weg bringen der Matratzen bin ich an der Kamera meiner Freundin hängen geblieben, die noch an einen Stativ befestigt war. Nun ist die Kamera kaputt =/ .
Nun meine Frage. Bezahlt meine Haftpflichtversicherung für die Kamera? Ich bin erst vor kurzen mit meiner Freundin zusammen gezogen und weiß nicht genau, ob die Sachen eines „Mitbewohners“ genauso gehandelt werden. Die Versicherung weiß, dass ich umgezogen bin und demnach musste ich auch schon eine kleine Differenz zahlen.
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
3 Antworten
Hier sind zwei Kriterien zu prüfen: 1.) Handelt es sich um einen Schaden am Eigentum einer mitversicherten Person (seid ihr beide über einen gemeinsamen Vertrag versichert)? Falls "ja", besteht kein Versicherungsschutz.
2.) Führt ihr wirtschaftlich einen gemeinsamen Haushalt? Falls "ja", besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn Frage 1) mit "nein" zu beantworten wäre.
Dein Kriterium 2 dürfte nicht zutreffen. Der Ausschluss bezieht sich ja nur auf Angehörige, die mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebt oder die zu den [...] mitversicherten Personen gehören. Das heißt, "Kumpels" innerhalb einer WG können durchaus die PHV für Schäden, die sie sich gegenseitig zufügen, in Anspruch nehmen, auch dann, wenn sie sich die Miete, die Cornflakes und die Zahnpasta teilen.
Ob der Fragesteller sich nun in einer "Kumpel-WG" oder in einer Beziehung befindet, weiß ich natürlich nicht. Dein Kriterium 1 ist natürlich richtig.
Wenn ihr zusammen wohnt, bildet ihr eine Versichertengemeinschaft und könnt euch gegenseitig nicht haftbar machen. Das sind dann grundsätzlich "Eigenschäden"
Das spielt keine Rolle, sie ist dort genau so gemeldet wie du. Wenn sie eine eigene Haftpflichtversicherung hat, muss der jüngere Vertrag wegen Doppelversicherung aufgehoben werden.
Wie willst du denn sonst z.B. einen Mietsachschaden abgrenzen?
Das ist egal. Ihr wohnt aber zusammen. Das zählt. Da zahlt die Haftpflicht nicht
Nein, bei einem gemeinsamen Haushalt zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
Wir sind aber nicht zusammen bei der Versicherung. Zudem stehe auch nur ich im Mietvertrag.