Pfändungungsankündigung meines Mitbewohners - Wird sein kompletter Lohn gepfändet?

5 Antworten

Nur der pfändbare Teil ist weg.

Das heisst was bleibt ihm dann übrig Ende Monat von seinem Lohn?

@unixp

Eine "Blankpfändung" würde ja dazu führen, dass dann die Allgemeinheit für ihn aufkommen müsste. Dann würde diese Allgemeinheit ja praktisch für seine Schulden einstehen. Das soll nicht sein. Daher gibt es den Pfändungsfreibetrag.

Natürlich wird dann die Pfändung auch in den nächsten Monaten fortgeführt, bis der Gläubiger sein Geld hat.

Ich kann nur von Deutschland sprechen, da wird das Konto wenn es kein P-Konto ist erstmal komplett gesperrt, ich denke nicht, dass die nur den Lohn pfänden.

Aber NUR SPRECHENDEN MENSCHEN KANN GEHOLFEN WERDEN.

Wieso ruft er da nicht an und vereinbart Ratenzahlung ? Die lassen sich eigentlich immer auf sowas ein, weil die ihr Geld haben wollen.

Ich gehe davon aus, dass das Schweizer Recht dem deutschen Recht gleich oder zumindest sehr ähnlich ist. Mit "Betreibungsamt" meinst du sicherlich das Amtsgericht.

Die "Pfändungsankündigung" ist vermutlich ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers, in dem er erst einmal einen Termin für eine Pfändung in deiner Wohnung angekündigt hat, oder? Wenn das so ist, dann soll dein Mitbewohner den Gerichtsvollzieher anrufen und ihm mitteilen, dass er ab 01. August einen Job hat. Der Gerichtsvollzieher wird eine Kopie des Arbeitsvertrages sehen wollen. Die kann dein Mitbewohner dem Gerichtsvollseher zur Kenntnisnahme senden. Unter dem Gesichtspunkt eines neuen Arbeitsverhältnisses soll dein Mitbewohner den Gerichtsvollzieher um eine Stundung und um Ratenzahlungen bitten. Vielleicht läßt sich der Gerichtsvollzieher darauf ein.

Wenn dein Mitbewohner dir die Miete nicht zahlen kannt, dann mußt du ihn zuerst verklagen oder einen Mahnbescheid (ich weiß nicht, wie das Äquivalent in der Schweiz heißt und ob es bei euch soetwas gibt) beim Amtsgericht beantragen und das Gerichtsverfahren bis zu einer endgültigen (rechtskräftigen) Gerichtsentscheidung (Urteil) durchführen. Dann bekommst du einen "vollstreckbaren Titel". Damit kannst du dann einen Gerichtsvollzieher mit einer Lohnpfändung beim Arbeitgeber deines Mitbewohners beauftragen. Das wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Vorher kannst du gerichtlich gar nichts machen.

Sein kompletter Lohn kann nicht gepfändet werden. Der Arbeitgeber muss den pfändungsgfreien Lohnanteil errechnen, und nur die Differenz ist pfändbar.

Das dürfte in der Schweiz auch nicht anders gehandhabt werden.

Ob es dort die Möglichkeit eines pfändungssicheren Kontos gibt, weiß ich nicht.