Pfändungungsankündigung meines Mitbewohners - Wird sein kompletter Lohn gepfändet?
Hallo zusammen
Mein Mitbewohner hat eine schwere persönliche Krise hintersich und ich habe ihn ein halbes Jahr unterstützt in dem ich ihm die Miete erlassen habe, damit er wieder zurück ins Berufsleben findet und er hat nun ab August einen Job bekommen.
Leider hatte er noch eine Betreibung offen und heute eine Pfändungsankündigung erhalten.
Meine Frage ist, wieviel wird von seinem ersten Lohn gepfändet wenn er diesen Ende August erhält?
Da er auch in keinerlei Besitz von Wertgegenständen ist oder nur ganz minimal, ist es nur möglich aus meiner Sicht sein Lohn zu pfänden.
Da ich auf die Miete von diesem Monat auf ihn angewiesen bin, das er mir diese zumindest für diesen Monat wenn er Lohn bekommt bezahlt, hoffe ich, dass das Betreibungsamt nicht sein kompletten Lohn pfändet und ihm etwas für die Miete etwas übrig lässt.
Die Pfändungssumme liegt bei ca. 5500 CHF. Er erhält 6700 CHF Brutto im Monatslohn.
Da ich sonst selber nicht die Miete bezahlen kann für den nächsten Monat falls er mir nichts geben kann, ist die Frage was ich dann machen kann damit ich mich selber absichern kann und nicht selbst etwas vom Betreibungsamt erhalte.
Kann ich beim Betreibungsamt im allerschlimmsten Fall selbst eine Betreibung ausführen, da er mir Miete schuldet? Das wäre natürlich nur der letzte Weg um mich selber zu schützen sodass ich die Wohnung nicht verliere.
5 Antworten
Nur der pfändbare Teil ist weg.
Eine "Blankpfändung" würde ja dazu führen, dass dann die Allgemeinheit für ihn aufkommen müsste. Dann würde diese Allgemeinheit ja praktisch für seine Schulden einstehen. Das soll nicht sein. Daher gibt es den Pfändungsfreibetrag.
Natürlich wird dann die Pfändung auch in den nächsten Monaten fortgeführt, bis der Gläubiger sein Geld hat.
Für Schweiz finde ich nichts aktuelles, jedenfalls bleiben ihm mindestens 1.100 CHF https://www.frag-einen-anwalt.de/Pfaendungsgrenze-Schweiz--f27338.html
Ich kann nur von Deutschland sprechen, da wird das Konto wenn es kein P-Konto ist erstmal komplett gesperrt, ich denke nicht, dass die nur den Lohn pfänden.
Aber NUR SPRECHENDEN MENSCHEN KANN GEHOLFEN WERDEN.
Wieso ruft er da nicht an und vereinbart Ratenzahlung ? Die lassen sich eigentlich immer auf sowas ein, weil die ihr Geld haben wollen.
Ich gehe davon aus, dass das Schweizer Recht dem deutschen Recht gleich oder zumindest sehr ähnlich ist. Mit "Betreibungsamt" meinst du sicherlich das Amtsgericht.
Die "Pfändungsankündigung" ist vermutlich ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers, in dem er erst einmal einen Termin für eine Pfändung in deiner Wohnung angekündigt hat, oder? Wenn das so ist, dann soll dein Mitbewohner den Gerichtsvollzieher anrufen und ihm mitteilen, dass er ab 01. August einen Job hat. Der Gerichtsvollzieher wird eine Kopie des Arbeitsvertrages sehen wollen. Die kann dein Mitbewohner dem Gerichtsvollseher zur Kenntnisnahme senden. Unter dem Gesichtspunkt eines neuen Arbeitsverhältnisses soll dein Mitbewohner den Gerichtsvollzieher um eine Stundung und um Ratenzahlungen bitten. Vielleicht läßt sich der Gerichtsvollzieher darauf ein.
Wenn dein Mitbewohner dir die Miete nicht zahlen kannt, dann mußt du ihn zuerst verklagen oder einen Mahnbescheid (ich weiß nicht, wie das Äquivalent in der Schweiz heißt und ob es bei euch soetwas gibt) beim Amtsgericht beantragen und das Gerichtsverfahren bis zu einer endgültigen (rechtskräftigen) Gerichtsentscheidung (Urteil) durchführen. Dann bekommst du einen "vollstreckbaren Titel". Damit kannst du dann einen Gerichtsvollzieher mit einer Lohnpfändung beim Arbeitgeber deines Mitbewohners beauftragen. Das wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Vorher kannst du gerichtlich gar nichts machen.
Sein kompletter Lohn kann nicht gepfändet werden. Der Arbeitgeber muss den pfändungsgfreien Lohnanteil errechnen, und nur die Differenz ist pfändbar.
Das dürfte in der Schweiz auch nicht anders gehandhabt werden.
Ob es dort die Möglichkeit eines pfändungssicheren Kontos gibt, weiß ich nicht.
Die Pfändungstabelle wird gemäß § 850c Abs. 2a ZPO. Es zählt der (verfügbare) Nettolohn.
Siehe hier: https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
Das heisst was bleibt ihm dann übrig Ende Monat von seinem Lohn?