Muss ich für den Wasserschaden aufkommen und den Feuerwehreinsatz bezahlen?

6 Antworten

Zunächst einmal ist die Wohngebäudeversicherung dafür zuständig, für Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aufzukommen.

Sie bezahlt die Trocknung und die Reparatur aller evtl. durch das Wasser am Gebäude verursachten Schäden. Sie wird natürlich nach der Ursache forschen und ggf. Regress beim Verursacher nehmen und damit ist Deine Haftpflichtversicherung im Spiel.

Ob diese dann auch für den Feuerwehreinsatz aufkommt, weiß ich leider nicht.

Aber eines ist sicher: An dem Schaden trägt Dein Vermieter keinerlei Mitverantwortung. Du selbst warst es, der etwas gemacht hat, wovon Du nicht wußtest, welche Auswirkung das hat.

Die Badewanne war verstopft und das Wasser ist nicht mehr abgeflossen.

 Und was wäre gewesen, wenn Du das Wasser einfach in der Wanne gelassen hättest?

Nichts. Vermutlich wäre es sogar noch ganz langsam abgeflossen. Wenn nicht, hättet ihr sowieso einen Klempner holen müssen.

Dein Mitbewohner ist verantwortungslos...DER war doch gar nicht anwesend. Warum soll er schuld an dem Schaden sein?

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. DU hast den Schaden verursacht, somit musst du auch für den Schaden aufkommen!

Ich hab mich schon darauf eingestellt, dass ich zahlen muss. Ich habe noch keine Rückmeldung von der Versicherung. Ich wollte nur wissen wie sich die Sache verhält.

Aus deiner Vorgangsbeschreibung werde ich nicht schlau, wie und was da überhaupt zu einem Wasserschaden geführt hat. Wer hat denn die Feuerwehr mit welcher Begründung alarmiert? Wenn Wasser aus der Badewanne nicht abfließt, dann kann man kein Wasser in die Badewanne einlassen. Du kannst doch nicht am Abfluss einer gefüllten Badewanne hantieren insbesondere wäre es unvorstellbar, dass dabei Essig und Backpulver zum Einsatz kommen. Alles nicht glaubhaft. Also schreib mal was genaues und nicht solche panischen Kommentare.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, an was dein Mitbewohner schuld sein soll, wenn DU die Badewanne gefüllt hast, DU das "Sieb" abgeschraubt hast, DU die Wohnung verlassen hast und DU den Schaden verursacht hast.

Dein Mitbewohner war besoffen und überhaupt nicht anwesend.

An sich ist das eine Sache für deine private Haftpflicht. Allerdings ist es schon möglich, dass du ein paar Euronen für den Feuerwehreinsatz zahlen mußt, als Strafe sozusagen.

Was hat das mit Strafe zu tun? Weil ich fahrlässig gehandelt habe?

@ABehrens

Ja, so könnte man es sagen.

Oh man, hast du echt da Backpulver und Essig reingeschüttet? Ich hoffe ganz ganz schwer für dich, dass du das nicht deiner Versicherung mitgeteilt hast.

Mal schauen, ob deine Haftpflicht letztendlich für die Kosten aufkommt, da ja bei dir noch grobe Fahrlässigkeit im Raum steht. 

Es ist eine absolute Unverschämtheit, dass du deinem Mitbewohner, der nicht mal Ansatzweise irgendwie in der Nähe gewesen wäre, die Schuld geben willst. Wie alt bist du? 5? 

Aber Danke für diesen Lacher.

Ich würde die Kosten dann selbst übernehmen, wenn meine Versicherung nicht bezahlt

@ABehrens

Du weißt wohl nicht, wie teuer das ganze ist? Also Einsatz Polizei und Feuerwehr, Trocknung,  eventuelle Elektrik die kaputt gegangen ist, und was dein Backpulver-Essig Gemisch noch so angestellt hat...

@aprilseventh

Wieso gehst du davon aus? 

@aprilseventh

Es spielt im übrigen auch keine Rolle wie teuer das ist, wenn meine Versicherung nicht zahlt, bin ich trotzdem haftbar und muss den Schaden übernehmen. Egal wie hoch die Rechnung ist. Ich verstehe nicht worum es dir gerade geht?