Zahlt die Haftpficht für Schäden die in einer WG unter Mitbewohnern entstanden sind?

4 Antworten

In den meisten Tarifen ist es schwierig sich in einer WG gegenseitig abzusichern. Das ist in den Bedingungen oft eingeschränkt oder ausgeschlossen - zumindest für Fälle die z.B. die Einrichtungen usw. der WG betreffen.

Hilfreich wären Tarife die hier explizit keine Ausschlüsse vornehmen. Hilfreich wäre auch wenn jeder Mietverträge vorweisen kann und nachweisen kann das es sich um eine WG handelt.

die Personen dürfen nicht verwandt, verschwägert, verheiratet sein, es muss fremdschaden vorliegen

Eigentlich sollte das die Haftpflicht übernehmen, vor allem wenn es keine Lebensgemeinschaft sondern eine WG ist!

Eine Wohngemeinschaft ist nicht zwangsläufig ein gemeinsamer Haushalt.

Zwar wird es sicher Fragen geben, aber das kann man ausräumen.