Hat jemand Erfahrungen mit dem Inkasso-Unternehmen "Akkurat"?

2 Antworten

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Es gibt ein Inkassobüro namens "Akkurat", und die sind auch (in Gera) eingetragen.

Das beweist aber noch lange nicht, dass die Forderung rechtmäßig ist. Und ob eine Forderung rechtmäßig ist, das hat keineswegs ein Inkassobüro zu entscheiden, sondern das entscheidet im Streitfall ein Richter. Falls sich denn die Gegenseite überhaupt mit dem Quatsch vor ein Gericht traut. Bei den typischen Abzocke-Modellen passiert das nämlich regelmäßig gar nicht. Die wissen auch genau, warum. Denn die verlieren vor Gericht (weil sie z.B. schon keine Vertragsgrundlage nachweisen können etc.), und dann zahlen die alle Rechtskosten, auch Deine Anwaltskosten. Daher lassen die auch den Unsinn.

Und sie versuchen, Dich mit Papier einzuschüchtern. Das braucht Dich aber nicht zu beeindrucken.

Ein Inkassobüro ist keine Behörde. Die haben gegenüber Dir genau so viel zu melden wie ein Milchmann. Die haben auch gar kein Recht, ein Haus oder eine Wohnung zu betreten. Die haben dort überhaupt gar nichts zu suchen, und man kann sie von der Polizei entfernen lassen. Ohnehin wird ein "Hausbesuch" bei den üblichen Abzockereien von den Inkassobüros immer nur angedroht, es erscheint dann aber nie jemand. Selbst wenn: Tür zu und basta. Sollte die Nase bereits zu weit in der Tür gewesen sein: um so schlimmer für die Nase.

Auch "ermitteln" (was denn?) kann der Inkassokasper gut und gerne, bis er schwarz wird. Wenn kein Anspruch gegen Dich vorliegt, dann musst Du die etwa hierfür anfallenden "Kosten" natürlich auch nicht bezahlen. Aber auch hier gilt: meistens sind das hohle Phrasen. Die man besonders bei unseriösen Inkassobüros und bei unberechtigten Forderungen besonders häufig findet.

Wenn die Gegenseite es mit dem Mahnbescheid probiert (gelber Brief vom Gericht): dann innerhalb 14 Tagen den Widerspruch beim Gericht einreichen. Dann kann kein Gerichtsvollzieher kommen. Wenn die Gegenseite dann immer noch was will, kann sie ja Klage einreichen. Wollen sie aber gar nicht. Oder sie können weiter albernes Mahnpapier produzieren. "Wööönnnnnnn Du nöcht.... donnnnnn wörrrrdönnnn wör abörrrr..." - Mit dem Papier kannst Du Dein Klo tapezieren. Papier - außergerichtlich - ist sehr geduldig.

Es gibt auch keine Rechtspflicht, auf Inkassoquatsch bei unberechtigten Forderungen antworten zu müssen. Wenn man doch unbedingt will, kann man das hier nehmen:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung

Sollte danach weiter herumgenölt werden: Strafanzeige wegen des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs, und Beschwerde an das aufsichtführende Oberlandesgericht (welches zuständig ist, erfährt man bei rechtsdienstleistungsregister.de).

Was sagt denn das Rechtsdienstleistungsregister?

Hier liegt ein Verstoß gegen § 11a RDG vor ebenso bewegt sich nach deiner Schilderung das Inkassobüro im Grenzbereich einer strafbaren Nötigung.

Ich würde deswegen direkt das Aufsichtsgericht anschreiben (Landgericht Erfurt). Textvorschlag: "Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über das Inkasso XYZ. Das Inkasso schrieb mich erstmals mit Brief vom XX.XX.XXXX an. Dabei verstieß das Inkasso deutlich gegen §11a RDG. Weder ist klar, welcher Gläubiger fordert, noch wie diese Forderung zustande gekommen ist. Das Inkasso drohte sogar persönliches Erscheinen und 'Ermittlungen' an, wobei nicht klar ist, was das für Ermittlungen sein sollen. Allerdings betrachte ich solche Ankündigungen als Nötigung und bitte darum, diese von Amts wegen zu verfolgen bzw. bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden. Da das Inkasso offensichtlich weder fachlich noch sachlich in der Lage ist, Rechtsdienstleistungen zu erbringen und sich in Nötigungen verliert, bitte ich um Prüfung und ggf. Entzug der Lizenz."

So eine Beschwerde ist kostenlos und A) weiß das Inkasso dann, dass es sich an dir ggf. die Finger verrennt und redet sich ganz schnell mit Ausreden heraus, B) wirst du ggf. Details auf diesem Wege erfahren, was das für eine Forderung ist und C) wird das Inkasso im Normalfall ganz handzahm in Zukunft sein, sollte die Forderung dann doch irgendwie berechtigt sein.

Nachtrag: Dem Inkasso würde ich nur folgenden Dreizeiler schicken: "Ich erteile Ihnen ausdrücklich Hausverbot und behalte mir vor, sie ohne Vorankündigung wegen Nötigung und ggf. Hausfriedensbruch anzuzeigen. Sie wurden beim Aufsichtsgericht bereits angezeigt und ich erwarte die Vorlage sämtlicher Vollmachten, Vertragsnachweise, Rechnungsnachweise usw.. Sollte sich herausstellen, dass sie keine Legitimität für ihre Forderung besitzen oder dass die Forderung haltlos ist, behalte ich mir Strafanzeige wegen versuchten Betrugs vor."