Betriebzugehörigkeit - Arbeitszeugnis

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Hallo Tini,

eigentlich hätte dir bereits nach deiner ersten Kündigung ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden müssen, wenn dir jetzt jedoch ein Zeugnis über deine 6-jährige Betriebszugehörigkeit ausgestellt würde ist auch das unschädlich. Dieser Zeitraum ist jedoch unbedingt zu berücksichtigen und angemessen zu würdigen. Die 2-monatige Unterbrechung sollte m.E. jedoch auch Erwähnung finden.

Wenn du diese Zusage bekommen hattest, solltest du um Nachbesserung deines Arbeitszeugnisses ersuchen.

Vielleicht ist es wirklich nur ein Versehen und mit einer höflichen Frage macht man nichts falsch.