Kündigung obwohl Probezeit vorbei

6 Antworten

Nein. In der Probezeit kannst du fristlos gekündigt werden, d.h. mit der Kündigung erlischt im selben Momant dein Arbeitsverhältnis. Nach der Probezeit muss bei einer Kündigung die reguläre Kündigungsfrist eingehalten werden. Die gesetzlichen Kündigungsfrsiten findest du im BGB oder auf deinem Arbeitsvertrag. Wenn dir heute gekündigt wurde besteht dein Arbeitsverhältnis noch bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist. Auch ein Festvertrag schützt vor Kündigung nicht, aber je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses hast du durch die Kündigunsfrist mehr Zeit dich nach einem Job umzuschauen.

Du solltest auf jeden Fall prüfen, ob die gesetzliche Kündigungsfrist bei dir eingehalten wurde und eine Begründung, warum du gekündigt wurdest, sollte auch im Kündigungsschreiben enthalten sein.

Ich bin aber nicht mehr in der Probezeit

Nein. In der Probezeit kannst du fristlos gekündigt werden, d.h. mit der Kündigung erlischt im selben Momant dein Arbeitsverhältnis.

Nein! Außer bei Ausbildungsverhältnissen ist auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist eingehalten werden (gesetzlich sinds 2 Wochen).

D. h. auch während der Probezeit geht eine fristlose Kündigung nicht ohne besonderen Grund.

Das sich dieser Rechtsirrtum so hartnäckig hält...

Die gesetzlichen Kündigungsfrsiten findest du im BGB oder auf deinem Arbeitsvertrag.

Wenn Du schon so klug bist und auf das BGB verweisen kannst, dann solltest Du auch eine solche unsinnige Aussage wie

In der Probezeit kannst du fristlos gekündigt werden, d.h. mit der Kündigung erlischt im selben Moment dein Arbeitsverhältnis.

nicht machen (es sei denn, es ginge um ein Ausbildungsverhältnis, aber das wird nicht im BGB geregelt).

Natürlich kann dir dann immernoch gekündigt werden. Nur halt nicht Grundlos.

Zu prüfen ist hierbei aber immer, ob die ausgesprochene Kündigung rechtmäßig ist und nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und arbeitsvertragliche Vereinbarungen erfolgt ist. Viele Arbeitnehmer können in diesen Fällen auch das Kündigungsschutzgesetz für sich in Anspruch nehmen. Daher ist es eine Binsenweisheit, dass jeder Arbeitnehmer immer gut beraten ist, nach Erhalt einer Kündigung nicht den Kopf zu verlieren sondern - möglichst zeitnah - prüfen zu lassen, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber überhaupt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

http://www.ra-block.de/20130902156/rechtstipps/was-tun-wenn-der-arbeitgeber-das-arbeitsverhaltnis-kundigt.html

Dann bedarf es aber 3 Abmahnungen und nicht der aussage die Leistung stimmt nicht

@Igor8888

Davon hast du ja auch gar nichts gesagt....

@Igor8888
Dann bedarf es aber 3 Abmahnungen

Schon wieder dieser Unsinn mit den "3 Abmahnungen"! Hört das denn überhaupt nicht mehr auf???

@Familiengerd

Die "Berühmten 3" - seien es die Abmahnungen oder die Nachmieter - Rechtsirrtümer halten sich eben wie Unkraut. :D

Stimmt so nicht. Gekündigt kann dir immer werden, wenn besondere Gründe vorhanden sind. Aber die Fristen ändern sich und in der Kündigung muss nach der Probezeit auch eine Begründung stehen. Die Frist scheint hier absolut nicht eingehalten worden sein. Und ohne Begründung ist sie sowieso nicht gültig. Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lass dich beraten.

Mit welchem Ziel willst du denn hier ein prozessuales Verfahren betreiben ?

@frafi

Das die Kündigung nichtig ist und er mich nicht einfach so kündigen kann

@Igor8888

Wenn du nach 6 Monaten die Kündigung bekommst, hast du keine Chance mehr auf ein ordentliches und dauerhaftes Arbeitsverhältnis bei diesem Arbeitgeber. Da ist es schlauer, sich freiwillig zurückzuziehen !

@frafi

Ich habe von einer Beratung gesprochen. Dir würde ich in diesem Fall eher einen Augenarzt empfehlen. Beratung ist nämlich nicht gleich Prozess

@frafi
Da ist es schlauer, sich freiwillig zurückzuziehen !

Was soll daran schlauer sein???

Über eine Klage (für die er auch keinen Anwalt braucht) auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet wurde, erreicht er zumindest ein Hinauszögern des Vertragsendes - und jedenfalls so lange bekommt er noch sein Geld!

Nein! Auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann natürlich ( von beiden Parteien) gekündigt werden. Insofern ist die Kündigung durchaus rechtskräftig. Die Frage ob die Kündigung fristgerecht erfolgte, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Natürlich kannst du dich gegen die Kündigung wehren, aber mit welchem Ziel ? Bei einem so kurzen Beschäftigungsverhältnis kannst du da auch in Sachen Abfindung nichts greifbares erreichen und wenn der Arbeitgeber dich nicht beschäftigen will, kannst du im Prinzip nichts dagegen machen ! Sorry !

Wie gesagt meine Probezeit ist seit 3 Wochen rum… Da reicht doch nicht so ein lapidarer Grund wie deine Leistung hat nicht gestimmt

Nein, natürlich reicht das im Prinzip nicht. Aber du willst doch nicht ernsthaft da weiter arbeiten wo du doch jetzt weist, dass der Arbeitgeber dich los werden will !?