Arbeitsverhältnis!versehentlich falschen Kündigungstermin angegeben?

3 Antworten

Durch den Zusatz "fristgerecht" ist doch ziemlich offensichtlich, dass nicht der 31.03., sondern der 31.05. (nicht 30.05.) gemeint war.

Ein falsches Beendigungsdatum im Kündigungsschreiben ist unschädlich, wenn sich durch Wendungen wie "fristgemäße Kündigung zum" oder "hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Termin" ergibt,  dass die ordnungsgemäße Kündigungsfrist eingehalten werden soll.

In Deiner Kündigung steht "fristgerecht":

Damit macht der ArbG deutlich, daß die Kündigungsfrist eingehalten werden soll; ohne den Zusatz "fristgerecht" o. ä. wäre die Kündigung unwirksam.

Das entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung:

Bundesarbeitsgericht (BAG): 5 AZR 130/12 vom 15.05.2013

Danke!

Das wären doch sogar 6 1/2 Wochen bis 30.5 (dem gemeinsam gemeinten Termin). Ist ja nur ein offensichtlicher Schreibfehler. Wenn aber der Chef den Fehler begangen hat, könnte es anders aussehen - besonders, wenn man auf Unwirksamkeit besteht.

Er möchte mich aber zum 30.05 los werden! Kann er das trotz des Formfehlers? Datum war korrekt auf der Kündigung - aber im Schreiben selbst nicht! Also der Zieltermin!