Probezeit nach Ausbildung und Übernahme bei der Telekom

7 Antworten

Hi Hast du denn nicht eine Kopie des Arbeitsvertrages?Da drinne muesste es stehen.

Genau das isses ja, im Vertrag steht nur der Satz:

"Das Anstellungsverhältnis beginnt an dem auf den Tag des erfolgreichen Abschlusses Ihres Ausbildungsverhältnisses folgenden Kalendertag und gilt unbefristet."

Das Wort "Probezeit" wird nirgend erwähnt.

@dernbacher

Ok dann hast du keine Probezeit mehr, glaube ich.Denn da steht garnichts von drinne. Glückwunsch :D Frag aber vlt. nochmal Familie oder so.

Erstens ist in Deinem Arbeitsvertrag zur Übernahme nach der Ausbildung keine Probezeit vereinbart - also gibt es auch keine.

Zweitens wäre eine solche Vereinbarung im neuen Arbeitsvertrag auch völlig bedeutungslos, weil eine Probezeit nur für den Beginn (und mit den rechtlichen Wirkungen einer verkürzten Kündigungsfrist längsten für 6 Monate) eines Beschäftigungsverhältnisses vereinbart werden kann - und zum Beschäftigungsverhältnis gehört in Deinem Fall auch die Zeit der Ausbildung.

Der "Zug" für eine Probezeit mit möglichen rechtlichen Konsequenzen ist bei Dir glücklicherweise also längst "abgefahren"!

Es ist ganz einfach: Wirst du in dem Bereich übernommen, in dem du auch gelernt hast, so gibt es keine Probezeit.

Beispiel: Du hast Einzelhandelskaufman im T-Shop gelernt und wirst nach der Ausbildung in der TSG übernommen.

Ausnahme:

Du hast im Bereich der TSG gelernt und wirst, warum auch immer, bei der T-Systems übernommen.

Dann kann es zu einer erneuten Probezeit kommen.

Sprich, wenn es eine ausbildungsfremde Tätigkeit ist, so kann eine erneute Probezeit vertraglich festgehalten werden.

Lese dich am Besten einmal in deinem Arbeitsvertrag ein oder Frage deinen Ausbilder, Teamleiter oder direkt beim RecruitingTeam.

So einfach wird es leider nicht sein.

"Der Bereich, in dem ich gelernt habe" gibt es pauschal gesagt nicht. Ich habe während meiner Ausbildung 8 verschiedenen Bereiche durchlaufen.

Grundsätzlich hast Du nach der Übernahme keine neue Probezeit - die Probezeit hattest Du ja schon während der Ausbildung - es ist jedoch zulässig, nach Übernahme eine erneute Probezeit zu vereinbaren - aber das muß dann auch im Arbeitsvertrag stehen...

Grundsätzlich hast Du nach der Übernahme keine neue Probezeit - [] - es ist jedoch zulässig, nach Übernahme eine erneute Probezeit zu vereinbaren

Was denn jetzt; ja oder nein??

Da gilt dann ja wohl der eingeschobene Satzteil: "die Probezeit hattest Du ja schon während der Ausbildung"!!

Zwar kann selbstverständlich eine Probezeit nach der Übernahme verinbart werde - die wäre allerdings rechtlich vollkommen bedeutungslos!

@Familiengerd

Anders als die Probezeit bei normalen Angestellten hat die Probezeit bei Ausbildungsverhältnissen nicht den Zweck, die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft des Arbeitnehmers überprüfen zu können, sondern allein den Sinn, die generelle Eignung des Azubis für den gewählten Ausbildungsberuf zu testen und diesem die Möglichkeit zu geben darüber zu entscheiden, ob der gewählte Beruf seinen Vorstellungen entspricht.

Daher ist eine neue Probezeit mit Abschluß eines Anschlußvertrages nicht rechtlich bedeutungslos. In diesem Fall greift § 622 BGB (3) bei einer vereinbarten Probezeit nach Übernahme ins Angestelltenverhältnis.

Wenn in dem neuen Arbeitsvertrag nichts von einer Probezeit steht,dann hast du auch keine mehr.Die Probezeit müsste schriftlich vereinbart sein,um gültig zu sein.