unbefristeter Arbeitsvertrag JAV?!

5 Antworten

bestehen nicht....man kann oder wird dir den Vertrag eventuell verlängern

In § 78a Abs.:2 BetrVG ist das geregelt.

Wichtig dabei ist aber,dass du innerhalb der letzten drei Monate des Ausbildungsverhältnisses schriftlich die unbefristete Übernahme einforderst.Dieses Weiterbeschäftigungsbegehren muss dem Arbeitgeber spätestens am letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses zugegangen sein.

Im Nachhinein kannst du den Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung nicht geltend machen.

Als Mitglied der Jugend- und Auszubildenenvertretung musst Du in den letzten 3 Monaten Deiner Ausbildung schriftlich Deine unbefristete Weiterbeschäftigung einfordern. Erst dann entsteht ein Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die Dreimonatsfrist berechnet sich vom Zeitpunkt des Bestehens der Abschlussprüfung an.

Was genau hast du an dem Text deiner eigenen Verlinkung nicht verstanden?

Nachträglich kannst du den unbefristeten nicht mehr einfordern.

Dein armer Arbeitgeber kann seine Angestellten nicht mal kündigen ich finde das echt schlimm für Arbeitgeber dass die Ihre Angestellten nicht loswerden können wenn sie es wollen, vielen Betrieben geht es ja auch nicht durchweg finanziell gut warum dann nicht entlassen ganz ehrlich.

ja bei Gelegenheit hol ich auch mal eine Tüte Mitleid heraus