Kündigungsfrist - wie lange? Ab Betriebszugehörigkeit mit Ausbildung, oder Festanstellung?

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Der Ausbildungsvertrag ist eigentlich separat zu sehen, da das Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis ist. ABER: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass beides zu addieren ist, wenn man direkt nach der Ausbildung nahtlos im Betrieb übernommen wurde. (BAG, Urteil v. 2.12.99, AZ: 2 AZR 139/99).

Wenn in deinem Betrieb also die Regelungen zum Kündigungsschutz Anwendung finden, dann beträgt gem. § 622 Abs. 2 deine Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitgeber 2 Monate zum Monatsende.

Willst Du kündigen oder der AG?

Die verlängerten K-fristen abhängig von Betriebszugehörigkeit gelten nur für den Arbeitgeber, nicht für den Arbeitnehmer.

Dabei gilt das für den AG meines Wissens ab Vertragsabschluss, also jetzt dem Arbeits-, nicht Ausbildungsvertrag. Ging Ausbildung direkt in Arbeitsvertrag über.. zählt es aber mit.


Und Deine K-fristen stehen entweder im Vertrag.. oder w enn nichts drin steht, dann gilt gesetzlich: 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten.


Im BGB steht zwar, dass Zeiten vor dem 26. Lebensjahr des Angestellten nicht mitgerechnet werden - womit fast immer die Ausbildungszeit rausfällt.

Allerdings wurde bereits vor Jahren festgestellt, dass diese Regelung Europarechtswidrig ist, weshalb dieser Absatz nicht angewendet werden darf.

Darüberhinaus hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeitsdauer dazuzählt (BAG Entscheidung vom 30.09.2010 – 2 AZR 456/09).

Ab dem neuen unbefristeten Vertrag - also 4 Wochen zum 15ten- oder zum Monatsende

Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit wird die Zeit der Ausbildung mitgerechnet, wenn Du unmittelbar nach der Ausbildung übernommen wurdest.

Ist Deine Kündigungsfrist an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt?

https://www.kanzlei-winterstein.de/2016/05/31/berechnung-der-kuendigungsfrist-zaehlt-die-ausbildung-mit/