Was tun, wenn die Heizkosten 50% höher sind im Vergleich zum Vorjahr?
Guten morgen ihr lieben,
wir haben diese Woche unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erhalten.
Die Posten sind soweit alle ok und verständlich, leider ist das bei der Heizkostenabrechnung nicht der Fall.
Wir sind ein zwei Personen Haushalt in einer 73 qm Mietwohnung, unser Heizverbrauch (Gas) liegt üblicherweise zwischen 6.800 - 9.000 kwH. Nun haben wir in der Abrechnung 2015 angeblich 20.400 kwH verbraucht, was gerade in Anbetracht des sehr milden Winters ziemlich utopisch klingt.Immerhin ist das ein Anstieg von über 46 % zum Vorjahr, zumal wir viel weniger geheizt haben als sonst. Die Nachzahlung ist natürlich jetzt richtig hoch.
Leider habe ich im Netz nichts sinnvolles gefunden, was mir speziell bei diesem Anliegen weiterhelfen würde.
Wir können wir da vorgehen? Kann es sein das der Zählerstand falsch abgelesen wurde, obwohl das mittlerweile alles elektronisch ist?
Ich freue mich über eure Vorschläge
10 Antworten
Die Frage ist durchaus berechtigt, denn bei annähernd identischem Nutzerverhalten und gleichzeitig milderem Außentemperaturverlauf, müssten normalerweiser weniger kWh/a registriert worden sein.
Die 6,8...9,0 t kWh/a halte ich zudem für eine Whng für etwas zu heftig.
Die Annahme, dass "Elektronik" grundsätzlich privaten Verbrauchern tatsächlich hilft, bewahrheitet sich meist nicht.
Die Abrechnung muß nicht nur die wohnungsweise Inanspruchnahme/Belastung dokumentieren, sondern auch den zusätzlichen anteiligen allgemeinen Anteil!!!
Zudem werden nicht selten von Vermietern bei mehreren NE, Verträge mit Versorgern zu überhöhten Preisen/kWh gegen Provisionszahlungen abgeschlossen ;-)
Es kann viele Fehler gegeben haben. Das kann man nur festsstellen lassen, wenn Ihr einen Widerspruch gegen die Abrechnung einlegt und die Offenlegung aller Unterlagen die die Grundlage für die Abrechnung bilden fordert. Wie das alles genau geht und damit ihr auch nicht allein dasteht, solltet Ihr Euch um anwaltliche Hilfe bemühen, zumal die Fehlersuche sich ziemlich schwierig gestalten kann. Manchmal kommt es vor, daß die Verbräuche der leer stehenden Wohnungen auf die belegten Wohnungen einfach zugerechnet werden. Das ist nicht zulässig, auch wenn es für den Vermieter unbequem ist, aber den Leerstand kann er nicht auf andere Mieter abwälzen. Wenn Ihr Euch keinen Anwalt leisten könnt, dann gibt es die Möglichkeit, daß Ihr Euch beim Amtsgericht einen Beratungsschein holt, mit dem Ihr Euch von einem Fachanwalt beraten und vertreten lassen könnt. Versucht aber nicht gleich auf Konfrontation zu gehen, denn ein Gespräch in Ruhe bringt meist mehr, als ein dutzend Verfahren vor Gericht. Wie heist es so schön: Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand! Viel Erfolg!
Vor allem weis man nie, wieviel die ganze Geschichte wirklich kosten wird! Da ist eine gütliche Einigung immer noch die beste Alternative. Nur gibt es leider zuviele Betonköpfe, die mit dem Kopf durch die Wand wollen. Das wird dann meist teuer.Ich wünsch Dir viel Glück und Erfolg!
Hallo,
steht auf der letzten Abrechnung der Gaszählerstand? Weil dann könntest du es sehr einfach kontrollieren. Vielleicht ist auch ein Fehler unterlaufen. Ruf doch einfach mal den Vermieter an und versuch das zu klären. Wenn auf der Abrechnung kein Zählerstand steht, dann muss wenigstens der Vermieter den Zählerstand von vor einem Jahr haben. Du kannst dann selbst den Zähler ablesen und die Differenz bilden, wo etwas mehr als 20.400 kwH rauskommen müsste, falls die Abrechnung stimmt.
Viele Grüße Johanna
Hallo Johanna,
der Zählerstand steht drauf, Im Jahr 2013 haben wir 8.905,26 kwH verbraucht, 2014 9.700 KwH (das war schon viel) und jetzt angeblich 20.400 kwH. Da kann definitiv was nicht stimmen.
Das ist doch perfekt. Dann geh sobald wie möglich (heute) zu deinem Gaszähler und lies da den aktuellen Wert ab. Nimm den aktuellen Wert und ziehe davon den Zählerstand vom letzten Jahr ab. Das Ergebnis sollte etwas mehr als 20400 kwH sein, falls die Abrechnung stimmt. Wenn das Ergebnis kleiner als 20400 ist, dann stimmt was mit der Abrechnung nicht. Falls ~20400 rauskommt und du sagst, dass es auf keinen Fall stimmen kann, wäre es z.B. möglich, dass die Heizung defekt ist oder ähnliches.
Hast Du eine eigene Therme in der Wohnung?
Wenn ja, wärst Du Vertragspartner des Gaslieferanten und dieser müßte Dir Auskunft geben.
Oder gibt es eine Gaszentralheizung im Haus die alle Wohnungen mit Wärme und evtl. auch Warmwasser versorgt?
Bei uns gibt es eine Zentralheizung, die Warmwasserversorgung wird bei uns über einen Durchlauferhitzer über den Strom abgerechnet :/
Dachte ich mir fast. Dann gibt es sicher an jedem Heizkörper Heizkostenverteiler. Diese zeigen Einheiten an, keine kWh.
Es kann sein das die HKV falsch abgelesen wurden.
Es kann aber auch sein das Dein Verbrauch tatsächlich höher war.
Oder die Zähler haben eine defekt.
Hast Du mal die Zählernummern verglichen? Evtl. sind ja versehen falsche Zähler zugeordnet worden.
50 % höher? Für mich sind das über 100 %.
Okay, der aktuelle Winter war zwar mild, aber das Frühjahr 2015 war sehr kalt. Das kann eine Erklärung sein. Reicht aber bei Weitem nicht.
Stimmen denn die angegebenen Zählerstände? Oder kann es einen Ablesefehler gegeben haben? Vielleicht auch schon im letzten Jahr?
Hallo, vielen Dank für die Hinweise, man hat natürlich immer ein bisschen Angst einen Anwalt zu engagieren das man letztlich doch auf allen Kosten sitzen bleibt und dazu noch Anwalt und Gericht zahlen muss.