Harz 4 Heizkosten abrechnung ( Job Center )?

10 Antworten

Das ist korrekt so !

Hier kommt es nicht darauf an aus welchem Zeitraum diese Forderung stammt,in deinem Fall also aus deinem ALG - 2 Bezug,sondern wann dir diese Nachzahlung zugegangen ist,in deinem Fall außerhalb des Leistungsbezuges.

Deshalb übernimmt das Jobcenter auch diese Nachzahlung nicht,hättest du nämlich eine Gutschrift und keine Nachzahlung bekommen,dann hättest du diese auch nicht ans Jobcenter zurück zahlen müssen,weil sie dir außerhalb des Leistungsbezuges zugegangen wäre.

Was du aber prüfen lassen solltest ist,ob diese Forderung über den gesamten Zeitraum überhaupt korrekt ist,meines Wissens nämlich nicht,zumindest was die Jahre 2014 - 2015 betreffen.


.... so ist es, ein Guthaben würde ja auch Dir gehören.

Ich gehe aber davon aus, daß eine Nachforderung gar nicht fällig ist wegen Verfristung.

ja das ist richtig. die nachzahlung übernehmen sie nur für leute die im bezug sind.

die abrechnung solltest du abweisen und dem vermieter mitteilen, dass es verfristet ist. siehe auch www.elo-forum.org

Hast Du jetzt erst die Abrechnung für 2014 und 2015 bekommen, oder ist das nur eine Erinnerung für die ausstehende Forderung?

Diese Frage ist jetzt wichtig, weil eine Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir angekommen sein. Wenn die Abrechnung jetzt erst ankam, kannst du die Zahlung ohnehin zurückweisen.
Also nehmen wir an, Abrechnungszeitraum ist der 1.1.2015 bis 31.12.2015, dann hätte die Abrechnung bis spätestens 31.12.2016 bei dir sein müssen.

Bitte gib mir mehr Informationen dazu.

Ob du überhaupt zahlen musst hängt nicht von Datum der Erstellung sondern vom Datum der Zustellung ab. Also: Für wann hast du wann die Abrechnung(en) erhalten?