Betriebskostenabrechnung bei Mischnutzung/Versicherungsprämie und Grundsteuer höher und vom Mieter mitzutragen?
Die alljährliche Betriebskostenabrechnung ist ins Haus geflattert.
Beim Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel von Hamburg ist mir aufgefallen, dass die Beträge deutlich höher sind als der Durchschnitt. Ich habe mir also die Belege schicken lassen und die Summen auf den Belegen sind identisch mit denen auf der Betriebskostenabrechnung.
Nun hat das Haus ein Gewerbe im Erdgeschoss und ich habe mir sagen lassen, dass die Versicherungsprämien höher ausfallen und der Mieter diese aber nicht mittragen muss. Ist das so richtig? Auch die Grundsteuer wurde für Gewerbe und Privat nicht aufgeteilt. Muss das gemacht werden?
2 Antworten
Leitsatz: BGH 10.5.17, VIII ZR 79/16
Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten (Abruf-Nr. 194582).
Danke, das mit der Grundsteuer habe ich dann auch gefunden.
nein, die grundsteuer geht nach dem objekt, die nutzung interessiert nicht
versicherung könnte teurer sein, müsstest du die belege checken, oder ruf deinen versimakler an, ob ein gewerbe teurer als eine mietwohnung ist
aber er legt das doch auch um, zahlst du den gleichen m² anteil wie das gewerbe?
Jap. Die komplette Versicherungssumme wurde durch die kompletten QM genommen * qm der Wohnung.