Mieter will Grundsteuer nicht zahlen?

3 Antworten

Was kann ich jetzt machen damit ich spätestens ab 2017 die Grundsteuer umlegen kann???

Bei dem aktuellen Mieter nichts. Außer er erklärt sich mit der Vertragsänderung bereit. Was ich bezweifel.

Bei einem neuen Mieter die Betriebskostenart Grundsteuer in den Vertrag schreiben, besser noch Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung. Dann gelten alle umlegbaren BK-Arten als vereinbart.

Zurückverlangen kann der Mieter nichts. Lediglich eine korrekte Abrechnung ohne die Kostenart Grundsteuer.

Das aus Der Abrechnung resultierende Guthaben mußt Du dem Mieter erstatten und solltest gleichzeitig die monatlichen Vorauszahlungen senken.


Die Grundsteuer müsste ja explizit im Mietvertrag drin stehen damit sie umgelegt werden kann.

Stimmt so nicht. Steht im Mietvertrag z. B. der Mieter trägt die Betriebskosten oder Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung gelten alle Betriebskostenarten, auch die Grundsteuer, als vereinbart.

Schau also noch mal in den Vertrag.

Die Grundsteuer sollte im Idealfall explizit drin stehen ist aber nicht zwingen notwendig.

Wenn Da drin steht dass die Betriebskosten des Grundstücks/der Wohnung gemäß § 2 der BetrKV (Betriebskostenverordnung) umgelegt werden.

Darin wird die Grundsteuer nämlich explizit aufgeführt.

"die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,

hierzu gehört namentlich die Grundsteuer."

§ 2 Nr. 1 BetrKV

Deine Frist von 3 Monaten ist okay.

Man kann neue Nebenkosten ab dem übernächsten Monat nach Ankündigung Umlegen.

Beispiel: Januar wird angekündigt, somit wäre der übernächste Monat der März.

Es gibt aber einen Haken.

Veränderungen der Betriebskosten richten sich nach § 560 BGB

Darin steht zwar in Absatz 1 dass Erhöhungen der Betriebskosten auf den Mieter nach schriftlicher Ankündigung erfolgen dürfen. Damit ist aber gemeint wenn z.B. Die bereits aufgeführte Grundsteuer erhöht werden würde.

Neue Betriebskosten können auch geltend gemacht werden, aber neu heisst dass diese neu anfallen. Die Grundsteuer fällt aber ja bereits ein.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich würde sagen es ist nicht ohne weitere Möglich diese Kosten nachträglich einzupflegen wenn nicht bereits der Verweis auf § 2 BetrKV drin steht.

Allerdings bin ich auch kein Anwalt sondern laie.

Danke für die Antwort Antworten. Ich habe heute noch mal mit dem Mieter wegen der Grundsteuer gesprochen und wir haben uns geeinigt. Bis Ende 2016 läuft es jetzt weiter ohne Grundsteuer und ab 2017 wird nach der Betriebskostenverordnung Paragraph 2 abgerechnet

@sparky00

Na das ist doch ein schöner Kompromiss. Freut mich dass ihr euch so schnell geeinigt habt =)