Kann der Einheitswert (durch Verkauf) um 300% steigen? / Berechnung Einheitswert falsch?

3 Antworten

Der Betrag der Grundsteuer war darin um 300 % höher (also 4x so hoch) wie sonst. Der Vermieter verweist auf seinen Steuerbescheid des Finanzamtes.

Das ist viel, allerdings ist zu bedenken, dass der Einheitswertbescheid beim Immobilienerwerb neu erstellt wird. Wenn der Vorbesitzer einen Bescheid hatte, der noch aus den 60er oder 70er Jahren stammte, dann kann sich der aktuelle Bescheid tatsächlich erheblich vom alten Bescheid unterscheiden. Nicht nur die Berechnungsgrundlagen, auch die Methodik hat sich hier in Teilen - insbesondere seit den 90er Jahren - drastisch geändert. Erbitte zur Überprüfung (und zwar mit freundlichen Worten) Einsicht in den Einheitswertbescheid des FA zur Überprüfung der BK-Abrechnung.

Du könntest dich ja mal beim Finanzamt erkundigen, wie das zustande gekommen sein kann.

Wobei das Finanzamt ihr wegen Steuergeheimnis keine Aukunft erteilen darf, da er nicht Eigentümer ist.

Frag bei deinem Vermieter nach und lass dir den Steuerbescheid zeigen.

Lass Dir die Unterlagen zur Berechnung der Nebenkosten zeigen.

Darauf hast Du einen Anspruch, denn Dir steht das Recht zur Überprüfung zu.