Kann der Einheitswert (durch Verkauf) um 300% steigen? / Berechnung Einheitswert falsch?
Hallo zusammen, ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Im Jahre 2011 hat bei uns der Hauseigentümer gewechselt. Vor einigen Tagen bekamen wir die Nebenkostenabrechnung 2012.
Der Betrag der Grundsteuer war darin um 300 % höher (also 4x so hoch) wie sonst.
Der Vermieter verweist auf seinen Steuerbescheid des Finanzamtes.
Ist es möglich das der Einheitswert beim Verkauf des Gebäudes falsch berechnet wurde oder kann es sein das dieser nun um 300 % höher liegt als zuvor? (Das Haus wurde lediglich verkauft, eine Wertsteigerung durch Modernisierungsmaßnahmen gab es nicht).
Hebesatz und Grundsteuermesszahl wurden im genannten Zeitraum zwar etwas angehoben, jedoch nicht so, dass eine Steigerung von 300% dabei rauskommt. Verantwortlich für die Steigerung muss also der EInheitswert sein. (Die Grunderwerbssteuer wurde NICHT auf die Grundsteuer aufgeschlagen)
Wie wird der Einheitswert denn berechnet? Gibt es eine Formel mit der man selbst die Rechnung überschlagen könnte?
Vielen Dank für Eure Hilfe Dominik
3 Antworten
Der Betrag der Grundsteuer war darin um 300 % höher (also 4x so hoch) wie sonst. Der Vermieter verweist auf seinen Steuerbescheid des Finanzamtes.
Das ist viel, allerdings ist zu bedenken, dass der Einheitswertbescheid beim Immobilienerwerb neu erstellt wird. Wenn der Vorbesitzer einen Bescheid hatte, der noch aus den 60er oder 70er Jahren stammte, dann kann sich der aktuelle Bescheid tatsächlich erheblich vom alten Bescheid unterscheiden. Nicht nur die Berechnungsgrundlagen, auch die Methodik hat sich hier in Teilen - insbesondere seit den 90er Jahren - drastisch geändert. Erbitte zur Überprüfung (und zwar mit freundlichen Worten) Einsicht in den Einheitswertbescheid des FA zur Überprüfung der BK-Abrechnung.
Du könntest dich ja mal beim Finanzamt erkundigen, wie das zustande gekommen sein kann.
Wobei das Finanzamt ihr wegen Steuergeheimnis keine Aukunft erteilen darf, da er nicht Eigentümer ist.
Frag bei deinem Vermieter nach und lass dir den Steuerbescheid zeigen.
Lass Dir die Unterlagen zur Berechnung der Nebenkosten zeigen.
Darauf hast Du einen Anspruch, denn Dir steht das Recht zur Überprüfung zu.