Muss der Vermieter bei jeder Hausnebenkosten-Erhöhung, sämtliche Mieter informieren?

9 Antworten

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Eine vorzeitige gesonderte Information halte ich nur für nötig, wenn man deswegen in der laufenden Abrechnungsperiode die Vorauszahlungen erhöhen will. Ansonsten ist die besagte Information dann die jeweilige Abrechnung. Wenn sich die Bezugspreise von Energieversorgern etc. erhöhen, wird man ja auch nicht gesondert informiert, das wird man dann schon merken, wenn die Endpreise erhöht werden, so wie bei den Nebenkosten auch...

auch hier die Frage: gibt es eine rechtliche Grundlage, wo man sowas nachlesen und anhand dessen argumentieren kann?

@Janni87

Wie schon geschrieben:

Daher gibt es dafür auch keine Rechtsgrundlage, da es die nur für Sachen gibt, die man machen muss, nicht für Sachen, die man nicht machen muss... ;-) Es gibt meinem Wissen nach keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer man so etwas machen müsste. Mal abgesehen davon sagt Ihnen ja bereits Ihr eigener gesunder Menschenverstand, dass dies absurd wäre. Das ist oft seeeeehr viel wert... :-)

@XtraDry

nur leider vermiss ich bei so einigen anderen Mietern den gesunden Menschenverstand ^^

Aber danke für die Antwort :)

@Janni87

Das ist normal. Wenn es da wirklich Probleme gibt, muss natürlich im Zweifel derjenige, der fordert, eine Rechtsgrundlage liefern. Wenn jemand gegenüber mir etwas fordert, das ich nicht nachvollziehen kann, ist meine Standardfrage dann immer "auf welcher Grundlage?", danach erledigt sich das Thema dann in 90 % aller Fälle von ganz allein. In dem Moment zählt das Argument "gesunder Menschenverstand" dann natürlich gar nichts... ;-)

... danke für den Stern ... :o)

Der VM muss die Mieter nicht auf Kostenerhöhungen hinweisen. Der Mieter hat die Möglichkeit, wenn ihm die Abrechnung vorgeht wird, zu prüfen, ob die Kosten richtig sind.

Im Übrigen. Werden Grundsteuer, Wasser, Entwässerung oder Stromkosten erhöht, ist dies jedem Mieter durch Pressveröffentlichungen bekannt. Unser Recht geht griundsätzlich davon aus, dass jeder Haushalt mindestens eine Tageszeitung oder über das Internet jederzeit die Erhöhung von Gebühren erkennen kann.

Er muss die Mieter nicht informieren. Er bekommt ja die Abrechnungen meist erst bevor er die Nebenkostenabrechnung anfertigt. Wenn im Stadtanzeiger die Erhöhung angekündigt ist, wissen die Mieter doch schon bescheid. Wenn sie es nicht lesen, selbst schuld.

Ich halte es für eine Frage des Umgangs miteinander, wie man den Mieter über eine Erhöhung der Nebenkosten informiert.

Der lapidare Hinweis ist wohl etwas dürftig.

Üblicherweise erfolgt eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung ja nach der Jahresabrechnung. Das ist auch dann für die meisten nachvollziehbar, da eine saftige Nachzahlung immer ein großes Jammern auslöst, obwohl alle die Nachrichten gehört oder gelesen haben.

Wenn jetzt wirklich im Lauf eines Jahres sovile Kosten steigen, würde ich als netter Vermieter alle meine Mieter anschreiben und ihnen begründen, warum die Anhebung aus meiner Sicht norwendig ist.

Es gibt aber keine rechtliche Grundlage, nach der ich den Mieter a) anschreiben muss und b) zwingen kann, eine geforderte Erhöhung auch zu zahlen.

Vorauszahlungen sollen sowieso nicht angepasst werden. Hier in der Stadt wurden ab 2011 Grundsteuer und Müllgebühren angehoben und es ging mir nur darum, ob der Vermieter dass dem Mieter auch nochmal gesondert mitteilen muss, dass diese Posten in der nächsten BK-Abrechnung eben höher ausfallen werden, als dem Vorjahr gegenüber. Aber danke, dann hat sich meine Meinung was das angeht doch mehr als bestätigt.

Der Vermieter muß das nicht ankündigen,Er kann die Erhöungen umlegen.